Abschlussnoten

Eine Datei (im besten Falle .xml oder .csv) mit den Angaben der Abschlussnoten aller Studierenden zum letzten Stichtag, nach Studienabschluss und Studiengang aufgeschlüsselt. Ich benötige keinerlei persönliche Informationen wie Namen oder Matrikelnummern.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juli 2013
  • Frist
    9. August 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Universität Duisburg-Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschlussnoten
Datum
8. Juli 2013 19:39
An
Universität Duisburg-Essen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Datei (im besten Falle .xml oder .csv) mit den Angaben der Abschlussnoten aller Studierenden zum letzten Stichtag, nach Studienabschluss und Studiengang aufgeschlüsselt. Ich benötige keinerlei persönliche Informationen wie Namen oder Matrikelnummern.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Duisburg-Essen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Anfrage ist bei der Universität am 08.07.2013 eingegangen. Mit freundli…
Von
Universität Duisburg-Essen
Betreff
Abschlussnoten
Datum
11. Juli 2013 15:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Anfrage ist bei der Universität am 08.07.2013 eingegangen. Mit freundlichen Grüßen Klaus Peter Nitka Universität Duisburg-Essen Dezernat für Studierendenservice, akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten Universitätsstr. 2, T01 S04 B60 45141 Essen Tel.: +49 (0)201 183 2048 Fax: +49 (0)201 183 93 2048 Von: Anonymer Nutzer <<Name und E-Mail-Adresse>> Datum: 8. Juli 2013 19:39:21 MESZ An: <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Abschlussnoten Antwort an: Anonymer Nutzer <<Name und E-Mail-Adresse>> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Datei (im besten Falle .xml oder .csv) mit den Angaben der Abschlussnoten aller Studierenden zum letzten Stichtag, nach Studienabschluss und Studiengang aufgeschlüsselt. Ich benötige keinerlei persönliche Informationen wie Namen oder Matrikelnummern. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer

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Universität Duisburg-Essen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, als Anlage übersende ich Ihnen eine Excel-Mappe mit je einem Tabellenblatt fü…
Von
Universität Duisburg-Essen
Betreff
Abschlussnoten
Datum
16. Juli 2013 16:43
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, als Anlage übersende ich Ihnen eine Excel-Mappe mit je einem Tabellenblatt für das Sommersemester 2012 und für das vorangegangene Wintersemester, aus denen sich zum Stichtag des 09.07.2013 – aufgeschlüsselt nach Studiengängen und Lehreinheiten – die Zahl der bestandenen Abschlussprüfungen sowie die dabei erzielten Durchschnittsnoten, welche vollautomatisch von unserem DV-System berechnet worden sind, ergeben. Die Durchschnittsnoten sind außerdem nach Geschlecht sowie nach deutscher/ausländischer Staatsangehörigkeit differenziert worden. Diese Auskunft ergeht kostenfrei. Ich darf noch anfügen, dass in der Tabelle nicht bestandene Prüfungen nicht enthalten sind und auch nicht enthalten sein können, da das endgültige Versagen in einem einzelnen Prüfungsbereich gerade bewirkt, dass kein Abschluss – und damit auch keine Abschlussnote – erreicht wird. Eine weitere Aufschlüsselung danach, wie oft eine konkrete Note vergeben wurde und in die Berechnung der Durchschnittsnote eingeflossen ist, vermag ich leider nicht vorzunehmen. Wie Sie aus den Tabellen ersehen können, ist oftmals nur eine sehr kleine Fallzahl (1-5) zu verzeichnen, so dass aus einer angegebenen konkreten Note mit nur wenigen Zusatzinformationen auf die Person geschlossen werden könnte, welche diese Note erzielt hat. Da die Einholung einer Zustimmung der insoweit Betroffenen mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, und auch sonst kein Ausnahmetatbestand ersichtlich ist, stünde der Auskunftserteilung insoweit § 9 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes NRW entgegen. (Völlig abgesehen davon, müsste eine unverschlüsselte Zusammenstellung der konkreten Einzelnoten manuell erfolgen, was mit Blick auf den damit verbundenen ganz erheblichen Aufwand nicht kostenfrei geschehen könnte sondern zu einer Gebührenerhebung von schätzungsweise 300 -350 Euro führen müsste.) Ich hoffe somit, Ihr Informationsbedürfnis in der Sache durch die übersandten Daten hinreichend befriedigt zu haben, und verbleibe mit freundlichen Grüßen Klaus Peter Nitka Universität Duisburg-Essen Dezernat für Studierendenservice, akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten Universitätsstr. 2, T01 S04 B60 45141 Essen Tel.: +49 (0)201 183 2048 Fax: +49 (0)201 183 93 2048 Von: Nitka, Klaus Peter Gesendet: Donnerstag, 11. Juli 2013 15:21 An: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: Abschlussnoten Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Anfrage ist bei der Universität am 08.07.2013 eingegangen. Mit freundlichen Grüßen Klaus Peter Nitka Universität Duisburg-Essen Dezernat für Studierendenservice, akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten Universitätsstr. 2, T01 S04 B60 45141 Essen Tel.: +49 (0)201 183 2048 Fax: +49 (0)201 183 93 2048 Von: Anonymer Nutzer <<Name und E-Mail-Adresse>> Datum: 8. Juli 2013 19:39:21 MESZ An: <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Abschlussnoten Antwort an: Anonymer Nutzer <<Name und E-Mail-Adresse>> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Datei (im besten Falle .xml oder .csv) mit den Angaben der Abschlussnoten aller Studierenden zum letzten Stichtag, nach Studienabschluss und Studiengang aufgeschlüsselt. Ich benötige keinerlei persönliche Informationen wie Namen oder Matrikelnummern. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer