Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer,
als Anlage übersende ich Ihnen eine Excel-Mappe mit je einem Tabellenblatt für das Sommersemester 2012 und für das vorangegangene Wintersemester, aus denen sich zum Stichtag des 09.07.2013 – aufgeschlüsselt nach Studiengängen und Lehreinheiten – die Zahl der bestandenen Abschlussprüfungen sowie die dabei erzielten Durchschnittsnoten, welche vollautomatisch von unserem DV-System berechnet worden sind, ergeben. Die Durchschnittsnoten sind außerdem nach Geschlecht sowie nach deutscher/ausländischer Staatsangehörigkeit differenziert worden. Diese Auskunft ergeht kostenfrei.
Ich darf noch anfügen, dass in der Tabelle nicht bestandene Prüfungen nicht enthalten sind und auch nicht enthalten sein können, da das endgültige Versagen in einem einzelnen Prüfungsbereich gerade bewirkt, dass kein Abschluss – und damit auch keine Abschlussnote – erreicht wird.
Eine weitere Aufschlüsselung danach, wie oft eine konkrete Note vergeben wurde und in die Berechnung der Durchschnittsnote eingeflossen ist, vermag ich leider nicht vorzunehmen. Wie Sie aus den Tabellen ersehen können, ist oftmals nur eine sehr kleine Fallzahl (1-5) zu verzeichnen, so dass aus einer angegebenen konkreten Note mit nur wenigen Zusatzinformationen auf die Person geschlossen werden könnte, welche diese Note erzielt hat. Da die Einholung einer Zustimmung der insoweit Betroffenen mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, und auch sonst kein Ausnahmetatbestand ersichtlich ist, stünde der Auskunftserteilung insoweit § 9 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes NRW entgegen. (Völlig abgesehen davon, müsste eine unverschlüsselte Zusammenstellung der konkreten Einzelnoten manuell erfolgen, was mit Blick auf den damit verbundenen ganz erheblichen Aufwand nicht kostenfrei geschehen könnte sondern zu einer Gebührenerhebung von schätzungsweise 300 -350 Euro führen müsste.)
Ich hoffe somit, Ihr Informationsbedürfnis in der Sache durch die übersandten Daten hinreichend befriedigt zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Klaus Peter Nitka
Universität Duisburg-Essen
Dezernat für Studierendenservice, akademische
und hochschulpolitische Angelegenheiten
Universitätsstr. 2, T01 S04 B60
45141 Essen
Tel.: +49 (0)201 183 2048
Fax: +49 (0)201 183 93 2048
Von: Nitka, Klaus Peter
Gesendet: Donnerstag, 11. Juli 2013 15:21
An: <<E-Mail-Adresse>>
Betreff: Abschlussnoten
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer,
Ihre Anfrage ist bei der Universität am 08.07.2013 eingegangen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Peter Nitka
Universität Duisburg-Essen
Dezernat für Studierendenservice, akademische
und hochschulpolitische Angelegenheiten
Universitätsstr. 2, T01 S04 B60
45141 Essen
Tel.: +49 (0)201 183 2048
Fax: +49 (0)201 183 93 2048
Von: Anonymer Nutzer <<Name und E-Mail-Adresse>>
Datum: 8. Juli 2013 19:39:21 MESZ
An: <<Name und E-Mail-Adresse>>
Betreff: Abschlussnoten
Antwort an: Anonymer Nutzer <<Name und E-Mail-Adresse>>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Datei (im besten Falle .xml oder .csv) mit den Angaben der Abschlussnoten aller Studierenden zum letzten Stichtag, nach Studienabschluss und Studiengang aufgeschlüsselt. Ich benötige keinerlei persönliche Informationen wie Namen oder Matrikelnummern.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anonymer Nutzer