Abschlussnoten

Anfrage an: TH Köln

Eine Datei (im besten Falle .xml oder .csv) mit den Angaben der Abschlussnoten aller Studierenden zum letzten Stichtag, nach Studienabschluss und Studiengang aufgeschlüsselt. Ich benötige keinerlei persönliche Informationen wie Namen oder Matrikelnummern.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juli 2013
  • Frist
    9. August 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An TH Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschlussnoten
Datum
8. Juli 2013 19:36
An
TH Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Datei (im besten Falle .xml oder .csv) mit den Angaben der Abschlussnoten aller Studierenden zum letzten Stichtag, nach Studienabschluss und Studiengang aufgeschlüsselt. Ich benötige keinerlei persönliche Informationen wie Namen oder Matrikelnummern.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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TH Köln
Sehr geehrter Herr Heimstadt, Ihrem Antrag auf Übersendung einer Datei mit den Abschlussnoten aller Studierenden …
Von
TH Köln
Betreff
AW: Abschlussnoten
Datum
1. August 2013 14:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Heimstadt, Ihrem Antrag auf Übersendung einer Datei mit den Abschlussnoten aller Studierenden kann nicht entsprochen werden, da diese Daten dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung nicht vorliegen. Die Abschlussnoten werden in der amtlichen Prüfungsstatistik erfasst. Die Daten werden von IT.NRW bei den Hochschulen des Landes erhoben und können bei IT.NRW angefragt werden. Im Übrigen möchte ich Sie auf die Veröffentlichung des Wissenschaftsrates „Prüfungsnoten an Hochschulen im Prüfungsjahr 2010“ aufmerksam machen, die ausführlich die Notenvergabe an Hochschulen in Deutschland dokumentiert. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag gez. Kozik