Abschlussprüferaufsichtsstelle - Prüfberichte

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

alle Aufsichts-/Prüfberichte welche die Abschlussprüferaufsichtsstelle 2018 erstellt hat.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. April 2019
  • Frist
    18. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Aufsichts-/…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschlussprüferaufsichtsstelle - Prüfberichte [#131503]
Datum
16. April 2019 11:07
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Aufsichts-/Prüfberichte welche die Abschlussprüferaufsichtsstelle 2018 erstellt hat. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Antw: Bitte um Auskunft zur APAS [#132436] Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 20.0…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Antw: Bitte um Auskunft zur APAS [#132436]
Datum
6. Mai 2019 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 20.04.2019. Bitte beachten Sie die Anlage; dort finden Sie einen Bescheid als Beantwortung Ihrer genannten E-Mail. Mit freundlichen Grüßen