Abschlussprüfungen 2020

- Dokumente zur Gesundheitssicherheit bei Abschlussprüfungen in den Schulen, die seit Beginn der Covid-19-Pandemie erstellt wurden
- Informationen zu den geplanten Maßnahmen zum Infektionsschutz und zur Gewährleistung gerechter Prüfungsbedingungen

Für eine baldige Beantwortung meiner Anfrage wäre ich Ihnen sehr dankbar, da die Prüfungen schon bald stattfinden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente zur G…
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
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Betreff
Abschlussprüfungen 2020 [#183684]
Datum
30. März 2020 17:23
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente zur Gesundheitssicherheit bei Abschlussprüfungen in den Schulen, die seit Beginn der Covid-19-Pandemie erstellt wurden - Informationen zu den geplanten Maßnahmen zum Infektionsschutz und zur Gewährleistung gerechter Prüfungsbedingungen Für eine baldige Beantwortung meiner Anfrage wäre ich Ihnen sehr dankbar, da die Prüfungen schon bald stattfinden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183684 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Sehr geehrteAntragsteller/in die Regierung des Saarlandes hat am 30. Januar 2020 die im Anhang angefügte Verordn…
Von
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Betreff
WG: Abschlussprüfungen 2020 [#183684]
Datum
2. April 2020 18:45
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,3 KB
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6,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in die Regierung des Saarlandes hat am 30. Januar 2020 die im Anhang angefügte Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen, in der in § 10 Absatz 2 geregelt ist, dass Prüfungsverfahren betreffend die zentralen Abschlussprüfungen und Übergangsverfahren und Übergangsverfahren unter Beachtung der infektionsschutzrechtlichen Maßgaben und eventueller diesbezüglicher gesonderter Vorgaben der jeweiligen Gesundheitsämter durchgeführt werden können. Auszug aus RVO des Saarlandes vom 30.3. § 10 Schulveranstaltungen und Prüfungsverfahren (1) An allen Schulen im Saarland unabhängig von der Trägerschaft entfallen sämtliche regulären Schulveranstaltungen, insbesondere der Unterricht sowie die regulären Betreuungsangebote. Den allgemeinbildenden Schulen (Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und Förderschulen Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Hören und Sehen) ist gestattet, eine Notbetreuung von Kindern in den Schulen zu etablieren, ohne dass der Zweck der Maßnahme nach Satz 1 infrage gestellt wird und soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Für die Kinder und Jugendlichen der Förderschulen geistige Entwicklung und der Förderschulen körperliche und motorische Entwicklung werden individuelle Unterstützungsangebote im häuslichen Bereich geschaffen. (2) Das Prüfungsverfahren Somit können die zentralen Abschlussprüfungen unter Beachtung der infektionsschutzrechtlichen Maßgaben und eventueller diesbezüglicher gesonderter Vorgaben der jeweiligen Gesundheitsämter durchgeführt werden . Da die schriftlichen Abiturprüfungen grundsätzlich Ende Mai 2020 stattfinden sollen , werden die notwendigen Entscheidungen mit ausreichendem Vorlauf zu diesem Termin getroffen. Die Expertise des Gesundheitsbereichs wird dann zur Beurteilung der zum Zeitpunkt der Prüfungen bestehenden epidemiologischen Situation eingebracht. Dies spiegelt die innerhalb der KMK einstimmige Beschlusslage der Länder wider. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antr…
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Abschlussprüfungen 2020 [#183684]
Datum
2. April 2020 20:15
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183684