Abschneiden in Digitalisierungsrankings

Anfrage an: Stadt Mannheim

- Sämtliche interne Kommunikation im Bezug auf das Ziel, das Abschneiden im Bitkom Smart City Index zu bewerten oder einzuordnen in den Jahren 2020, 2021 und 2022.

- Sämtliche Dokumente in Verbindung mit Aufträgen an externe Dienstleister zur Einordnung des Abschneidens in Digitalisierungsrankings und zur Verbesserung dieses Abschneidens in den Jahren 2020, 2021 und 2022. Gemeint ist insbesondere der Smart-City-Index des BITKOM, aber auch andere Rankings, sofern zutreffend.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    19. August 2022
  • Frist
    21. September 2022
  • Kosten dieser Information:
    505,60 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche in…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschneiden in Digitalisierungsrankings [#257450]
Datum
19. August 2022 20:00
An
Stadt Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche interne Kommunikation im Bezug auf das Ziel, das Abschneiden im Bitkom Smart City Index zu bewerten oder einzuordnen in den Jahren 2020, 2021 und 2022. - Sämtliche Dokumente in Verbindung mit Aufträgen an externe Dienstleister zur Einordnung des Abschneidens in Digitalisierungsrankings und zur Verbesserung dieses Abschneidens in den Jahren 2020, 2021 und 2022. Gemeint ist insbesondere der Smart-City-Index des BITKOM, aber auch andere Rankings, sofern zutreffend.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257450 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257450/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Mannheim
Zwischennachricht: Informationsanfrage Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage …
Von
Stadt Mannheim
Betreff
Zwischennachricht: Informationsanfrage
Datum
2. September 2022 08:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 19. August 2022. Ihre Anfrage ist als Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) zu werten. Das LIFG gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlich verfügbaren Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG). Der Anspruch auf Informationszugang ist jedoch nur gegeben, wenn keine Auskunftsversagungsgründe vorliegen. Diese umfassen: 1. den Schutz von öffentlichen Belangen nach § 4 LIFG; 2. den Schutz personenbezogener Daten nach § 5 LIFG; 3. den Schutz von geistigem Eigentum und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 6 LIFG; 4. die Ablehnungsgründe nach § 9 Abs. 3 LIFG. Für eine Auskunftserteilung, mittels derer Zugang zu amtlichen Informationen nach dem LIFG gewährt wird, ist gemäß § 10 Abs. 1 LIFG in Verbindung mit Tarifstelle 5 des Gebührenverzeichnis 1 der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren vom 19. Dezember 2006 (Verwaltungsgebührensatzung) eine Gebühr zu erheben. Für die von Ihnen begehrte Auskunft wird ein Verwaltungsaufwand von 32 angefangenen 15 Minuten (à 15,80 €) prognostiziert, der bei einer Gebührenmessung nach der Verwaltungsgebührensatzung zugrunde zu legen ist. Eine zu erhebende Gebühr beträgt hiernach 505,60 €. Wir weisen vorsorglich bereits darauf hin, dass im Verlauf der weiteren Bearbeitung des Antrag eine Beteiligung geschützter Personen zu erfolgen hat. Wegen dieses zusätzlichen Verfahrensschritts und dem Umfang und der Komplexität der Anfrage wird die Frist entsprechend § 7 Abs. 7 S. 2 LIFG verlängert. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie den Antrag unter diesen Voraussetzungen weiterverfolgen möchten. Auf die Möglichkeit zur weiteren Konkretisierung, um unnötigen Aufwand bei der Beantwortung zu vermeiden, möchten wir vorsorglich hinweisen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischennachricht: Informationsanfrage [#257450] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführlic…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht: Informationsanfrage [#257450]
Datum
6. September 2022 19:44
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführlichen Hinweise und den Kostenvoranschlag. Unter diesen Voraussetzungen bin ich nicht bereit, den ursprünglichen Antrag weiterzuverfolgen, möchte ihn allerdings weiter einschränken. Gibt es eine Möglichkeit, meine Anfrage nur teilweise, aber mit deutlich reduziertem Aufwand und damit ohne Gebühren für mich zu beantworten? Bitte schlüsseln Sie auf, woraus die Kosten entstehen. Außerdem kann alles geschwärzt werden, wofür eine Drittbeteiligung notwendig wäre, um den Arbeitsprozess zu vereinfachen. Ich freue mich auf Ihre Antwort, ob und in welcher Form das möglich wäre. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257450 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257450/
Stadt Mannheim
Informationsanfrage [#257450] Sehr [geschwärzt], eine Möglichkeit Ihre Anfrage nur teilweise, aber mit deutlich …
Von
Stadt Mannheim
Betreff
Informationsanfrage [#257450]
Datum
19. September 2022 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], eine Möglichkeit Ihre Anfrage nur teilweise, aber mit deutlich reduziertem Aufwand und damit ohne Gebühren zu beantworten, ist kommunal so nicht vorgesehen. Auch für einfache Auskünfte ist generell eine Gebühr gemäß der Verwaltungssatzung zu erheben; die gesetzliche Gebührenbefreiung bei einfachen Auskünften gilt lediglich für Stellen des Landes (§ 10 Abs. 3 S. 1 LIFG). Wir bitten zu beachten, dass kein Anspruch auf vorherige Aufschlüsselung der gem. § 10 Abs. 2 LIFG anzukündigenden Höchstgebühr besteht; es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, gegen eine - der Ankündigung nachgelagerte - tatsächliche Gebührenfestsetzung Rechtsmittel einzulegen (vgl. § 44a VwGO). Dennoch möchten wir Ihnen mitteilen, dass eine erste- mit der Prüfung Ihrer Anfrage eingehende- Recherche gezeigt hatte, dass hier mehrere weitere Beteiligte verwaltungsintern und extern involviert werden müssten. Dem geschätzten Aufwand wurden daher Zeiten für Abstimmungen, Korrespondenz und rechtlich erforderlichen Schwärzungen zugrunde gelegt. Aufwände, die im Übrigen auch bei der Beantwortung eines eingeschränkten Antrages größtenteils erforderlich blieben. Wir bitten um Verständnis, dass wir vor diesem Hintergrund auf weitergehende, gebührenpflichtige Einlassungen in Ihrem Sinne verzichten wollen und bitten um Auskunft, ob Sie mit diesem Vorgehen einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen Ihr Fachbereich Informationstechnologie

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsanfrage [#257450] Sehr geehrter Fachbereich Informationstechnologie, unter diesen Umständen bin i…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsanfrage [#257450]
Datum
28. September 2022 22:41
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter Fachbereich Informationstechnologie, unter diesen Umständen bin ich mit diesem Vorgehen einverstanden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 257450 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]