Abschneiden in Digitalisierungsrankings

- Sämtliche Dokumente in Verbindung mit Aufträgen an externe Dienstleister zur Einordnung des Abschneidens in Digitalisierungsrankings und zur Verbesserung dieses Abschneidens in den Jahren 2020, 2021 und 2022. Gemeint ist insbesondere der Smart-City-Index des BITKOM, aber auch andere Rankings, sofern zutreffend

- Sämtliche interne Kommunikation im Bezug auf das Ziel, das Abschneiden im Bitkom Smart City Index zu bewerten oder einzuordnen in den Jahren 2020, 2021 und 2022.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. August 2022
  • Frist
    20. September 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Amt der Oberbürgermeisterin Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschneiden in Digitalisierungsrankings [#257359]
Datum
18. August 2022 20:28
An
Amt der Oberbürgermeisterin Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Dokumente in Verbindung mit Aufträgen an externe Dienstleister zur Einordnung des Abschneidens in Digitalisierungsrankings und zur Verbesserung dieses Abschneidens in den Jahren 2020, 2021 und 2022. Gemeint ist insbesondere der Smart-City-Index des BITKOM, aber auch andere Rankings, sofern zutreffend - Sämtliche interne Kommunikation im Bezug auf das Ziel, das Abschneiden im Bitkom Smart City Index zu bewerten oder einzuordnen in den Jahren 2020, 2021 und 2022.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257359/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt der Oberbürgermeisterin Köln
Automatische Eingangsbestätigung Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre Mail. Da hier jeden…
Von
Amt der Oberbürgermeisterin Köln
Betreff
Automatische Eingangsbestätigung
Datum
18. August 2022 20:28
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre Mail. Da hier jeden Tag zahlreiche Mails eingehen, ist dies eine automatisch generierte Eingangsbestätigung. Sofern erforderlich, wird Ihre Mail umgehend an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Falls Ihre Mail eine Frage, eine Beschwerde oder ein sonstiges Anliegen enthält, werden die erforderlichen Recherchen eingeleitet, um Ihnen zeitnah eine Antwort zusenden zu können. Sollten Sie aktuelle Fragen zum Corona-Virus haben, kontaktieren Sie bitte unser Bürgertelefon: 0221 / 221-33500. Das Bürgertelefon ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar. Aktuelle Informationen finden Sie unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/corona-virus/index.html. Zum allgemeinen Umgang mit dem Datenschutz können Sie sich auf der Internet-Seite der Stadt Köln informieren (s. hier<https://www.stadt-koeln.de/service/kontakt/impressum/datenschutzerklaerung>). Sie erhalten bei einer weiteren Verarbeitung durch eine städtische Dienststelle in jedem Fall noch eine verfahrensspezifische Datenschutzinformation mit den erforderlichen Angaben nach der Datenschutzgrundverordnung/ DSGVO (hier Art. 13 und 14). Die Poststelle ist wie folgt besetzt: montags – donnerstags von 7:00 – 16:00 Uhr freitags von 7:00 – 14:00 Uhr Vielen Dank für Ihr Verständnis. Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt der Oberbürgermeisterin - Poststelle Historisches Rathaus Rathausplatz 50667 Köln Tel.: (0221)221-22076 Fax: (0221)221-26570 E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Internet: www.stadt-koeln.de<http://www.stadt-koeln.de/> ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-ukraine-2022-400px.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/artikel/71801/index.html> [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-eurobasket-2022.jpg] <https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/sportstadt/eurobasket-2022-koeln>
Amt der Oberbürgermeisterin Köln
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Anliegend übersende ich Ihnen das Schreib…
Von
Amt der Oberbürgermeisterin Köln
Betreff
IfG-Abfrage zum Abschneiden in Digitalisierungsrankings [#257359]
Datum
8. September 2022 12:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Anliegend übersende ich Ihnen das Schreiben zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Allerdings scheint mir, Sie haben meine Anfrage verse…
An Amt der Oberbürgermeisterin Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IfG-Abfrage zum Abschneiden in Digitalisierungsrankings [#257359]
Datum
28. September 2022 22:04
An
Amt der Oberbürgermeisterin Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Allerdings scheint mir, Sie haben meine Anfrage versehentlich als Bürger*innen anfrage statt als Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW bearbeitet. Ich bitte Sie, die Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetzt zu bearbeiten und mir die Dokumente zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257359/