Abschnitts-/ Gliederungsverzeichnis zur Polizeidienstvorschrift

das Inhaltsverzeichnis bzw. ein Abschnitts-/ Gliederungsverzeichnis der Themen innerhalb der Polizeidienstvorschrift.

Da es sich hier um Landes- bzw. Bundesvorschriften handelt und einzelne davon als Verschlusssachen eingestuft sind, möchte ich Sie im Vorfeld darum bitten, diese Bereiche ggf. zu schwärzen. Dies würde eine unnötige eskalation dieser Anfrage über den LDS ersparen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. April 2014
  • Frist
    27. Mai 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Inhaltsv…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschnitts-/ Gliederungsverzeichnis zur Polizeidienstvorschrift [#6312]
Datum
24. April 2014 12:59
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Inhaltsverzeichnis bzw. ein Abschnitts-/ Gliederungsverzeichnis der Themen innerhalb der Polizeidienstvorschrift. Da es sich hier um Landes- bzw. Bundesvorschriften handelt und einzelne davon als Verschlusssachen eingestuft sind, möchte ich Sie im Vorfeld darum bitten, diese Bereiche ggf. zu schwärzen. Dies würde eine unnötige eskalation dieser Anfrage über den LDS ersparen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, gerne bestätige ich den Eingang Ihres Antrages. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Abschnitts-/ Gliederungsverzeichnis zur Polizeidienstvorschrift [#6312]
Datum
24. April 2014 14:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, gerne bestätige ich den Eingang Ihres Antrages. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, für Ihr Interesse an den Polizeidienstvorschriften (PDV) der Polizeien des B…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Abschnitts-/ Gliederungsverzeichnis zur Polizeidienstvorschrift [#6312]
Datum
13. Mai 2014 14:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, für Ihr Interesse an den Polizeidienstvorschriften (PDV) der Polizeien des Bundes und der Länder danke ich Ihnen sehr. In Anbetracht der Tatsache, dass in Deutschland mehr als 50 verschiedene PDVen existieren, die insgesamt einen Umfang von mehreren tausend Seiten haben, möchte ich Sie bitten, Ihre Anfrage - auch mit Blick auf die von Ihnen dann zu entrichtenden Gebühren - zu konkretisieren. Im Einzelnen: Ein Großteil der Vorschriften ist als Verschlusssache "Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft. Deren Inhalte darf ich Ihnen zum Schutz öffentlicher Belange gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) nicht mitteilen. Weitere Vorschriften gelten allein für die Polizeien des Bundes oder einzelner Länder und werden daher vom rheinland-pfälzischen Informationszugangsrecht nicht erfasst, so dass sich Ihr Anspruch grundsätzlich auf die nachfolgenden PDV 102 Taktische Zeichen (Ausgabe 1995) PDV 122 Einsatz von Wasserwerfern und Wasserarmaturen (Ausgabe 2003-Stand 09/2011) PDV 145 Transporte von Einsatzeinheiten und Führungs- und Einsatzmitteln (Ausgabe 2001-Stand 09/2011) LF 150 Versorgung der Polizei im Einsatz (Ausgabe 2011) PDV 202 Aus- und Fortbildung an Führungs- und Einsatzmitteln der Einsatzeinheiten (Ausgabe 1999-Stand 09/2011) PDV 211 Schießtraining in der Aus- und Fortbildung (Ausgabe 2005-Stand 09/2011) PDV 230 Übungen (Ausgabe 2004-Stand 09/2011) LF 290 Sport in der Polizei (Ausgabe 1997) PDV 291 Wettkampfordnung der Polizei (Ausgabe 2008) PDV 300 Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit (Ausgabe 2012) PDV 382 Bearbeitung von Jugendsachen (Ausgabe 1995) PDV 386 Informationsaustausch Rauschgiftkriminalität (Ausgabe 1998-Stand 08/2010)) PDV 389 Vermisste, unbekannte Tote, unbekannte hilflose Personen (Ausgabe 2004-Stand 09/2011) PDV 415 Tauchdienst (Ausgabe 2005) LF 450 Gefahren durch chemische, radioaktive und biologische Stoffe (Ausgabe 2005-Stand 09/2011) PDV 800 Fernmeldeeinsatz PDV 810.1 Formelle elektronische Kommunikation (Elektronische Post) (Ausgabe 2004) PDV 810.2 Sprechfunkverkehr (Ausgabe 1983) PDV 982 Anschießen der Pistolen, Maschinenpistolen und Gewehre (Ausgabe 2005) LF 983 Untersuchen und Instandsetzen von Waffen und Gerät PDV 986 (RP) Umgang mit Dienstwaffen und Munition in der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz (Ausgabe 2011) erstreckt. Sollten Sie ein vertieftes Interesse an den Inhalten dieser PDVen haben, bitte ich Sie, dieses mir mitzuteilen. Ich werde dann über die zuständige Vorschriften-Kommission der Polizei (Vorsitz: Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen) beim Bund und in den anderen Ländern nachfragen, ob deren Belange - es handelt sich schließlich um gemeinsame Polizeidienstvorschriften - durch Ihren Antrag auf Informationszugang berührt sind (siehe § 6 Abs. 1 LIFG). Dies ist gesetzlich vorgesehen und notwendig, da auch die Bekanntgabe nicht eingestufter amtlicher Informationen die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Tätigkeit der Polizei, beeinträchtigen könnte (siehe § 9 Abs. 1 Nr. LIFG). Falls Sie noch Fragen haben, zögern Sie nicht, mich anzurufen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst möchte ich mich für Ihre Antwort bed…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abschnitts-/ Gliederungsverzeichnis zur Polizeidienstvorschrift [#6312]
Datum
14. Mai 2014 10:45
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst möchte ich mich für Ihre Antwort bedanken. Ergänzend möchte ich meine Anfrage bezüglich der PDVen konkretisieren. 1. Gibt es außer PDV 100 (Ziff. 3.7) eine PDV / LF zum Thema Verkehrskontrolle -innerhalb der Verkehrsüberwachung- wenn ja, welche wäre das? 2. Bitte ich um die Zusendung der PDV 100 (Ziff. 3.4) sofern diese nicht als VS NfD eingestuft ist. 3. Bitte ich um die Zusendung des LF 371 sofern diese nicht als VS eingestuft ist. 4. Bitte senden Sie mir den RdErl. vom 6.3.2009 - 23.3 - 12320 (Verkehrsüberwachungserlass) zu. Könnten Sie mir Ihre Telefonnummer mitteilen, damit ich Sie ggf. -wie von Ihnen Angeboten- bei Fragen auch telefonisch kontaktieren könnte? Vielen Dank für Ihre Bemühung und einenruhigen Arbeitstag. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anbei nochmals meine Kontaktdaten (Tel. 06131-163266). Sie finden die Angabe…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Abschnitts-/ Gliederungsverzeichnis zur Polizeidienstvorschrift [#6312]
Datum
14. Mai 2014 12:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anbei nochmals meine Kontaktdaten (Tel. 06131-163266). Sie finden die Angaben auch in meiner letzten E-Mail. Wahrscheinlich wurden diese jedoch durch ihren Webservice entfernt. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihren ergänzten Antrag beantworte ich wie folgt: Die PDV 100 (Führung und E…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Abschnitts-/ Gliederungsverzeichnis zur Polizeidienstvorschrift [#6312]
Datum
15. Mai 2014 12:00
Status
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihren ergänzten Antrag beantworte ich wie folgt: Die PDV 100 (Führung und Einsatz der Polizei) sowie die LF 371 (Eigensicherung) sind Verschlusssachen und dürfen nicht öffentlich bekannt gegeben werden. Der unter Punkt 4. genannte Verkehrsüberwachungserlass ist hier nicht bekannt. Sie finden jedoch alle für die Verkehrsüberwachung in Rheinland-Pfalz relevanten Vorschriften (beispielsweise zur polizeilichen und kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung und Überwachung des Sicherheitsabstandes) auf der Homepage polizei.rlp.de http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/499/499709c6-071a-9001-be59-2680a525fe06&_ic_uCon=4e1c9d0b-2948-0144-1878-1a94839292e2&conPage=1&conPageSize=50.htm http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/a29/a29709c6-071a-9001-be59-2680a525fe06&_ic_uCon=af992106-df19-3187-4060-1f42680e4cdd&conPage=1&conPageSize=50.htm Aufgrund Ihrer Fragen darf ich vermuten, dass Sie das Thema Eigensicherung/Verkehrskontrollen interessiert. Einige Informationen hierzu finden Sie unter http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/069/0693056c-3474-d001-44b9-4615af5711f8&sel_uCon=8aa309bf-dd4f-c001-44b9-4615af5711f8.htm Dies gilt übrigens auch für das Thema "Führung und Einsatz der Polizei". Schauen Sie sich einfach mal die Internetauftritte der Polizeien des Bundes und der Länder an, blicken Sie in Fachzeitschriften wie "Kriminalistik" oder "Die Polizei" oder stöbern Sie in der Fachliteratur einer Universitätsbibliothek. Sie werden dann sicherlich erstaunt sein, wie viele allgemein zugängliche Informationen zu vermeintlich "geheimen Sachverhalten" der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder bereits öffentlich vorliegen. Dies liegt auch am Anspruch einer Polizei, transparent und bürgernah zu sein, der sich nur verwirklichen lässt, wenn umfassend informiert wird. Die Grenze zur Informationsfreiheit wird erst dann gezogen, wenn die Sicherheit und damit auch Leib und Leben von Menschen beeinträchtigt werden können. Ich hoffe, Ihnen hiermit ein etwas weiter geholfen zu haben und wünsche Ihnen spannende und interessante Recherchen. Mit freundlichen Grüßen