„Abschrift eines Telefonanrufes“

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Abschrift des Telefonates von Bundespräsident Christian Wulff auf dem Anrufbeantworter des BILD-Chefredakteurs Kai Diekmann am 12. Dezember 2011. Nach Presseberichten (z.B. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,807624,00.html) liegt diese Abschrift dem Bundespräsidialamt vor.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Januar 2012
  • Frist
    8. Februar 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Ges…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
„Abschrift eines Telefonanrufes“
Datum
7. Januar 2012 02:43
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Abschrift des Telefonates von Bundespräsident Christian Wulff auf dem Anrufbeantworter des BILD-Chefredakteurs Kai Diekmann am 12. Dezember 2011. Nach Presseberichten (z.B. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,807624,00.html) liegt diese Abschrift dem Bundespräsidialamt vor.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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