Abschuss einzelner Wölfe

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Material, aus dem sich für Sie ergibt, dass es vor dem Hintergrund des § 45 VII 2 BNatSchG keine zumutbare Alternative zum Töten einzelner Wölfe gibt und dass der Erhaltungszustand für die jeweilige Population dadurch nicht verschlechtert

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Sollten in den Unterlagen geschützte personenbezogene Daten enthalten sein, erkläre ich mich mit einer Unkenntlichmachung einverstanden - nach einem Einverständnis der Betroffenen muss damit nicht gefragt werden.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Oktober 2018
  • Frist
    30. November 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Material, aus de…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschuss einzelner Wölfe [#34257]
Datum
28. Oktober 2018 08:49
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Material, aus dem sich für Sie ergibt, dass es vor dem Hintergrund des § 45 VII 2 BNatSchG keine zumutbare Alternative zum Töten einzelner Wölfe gibt und dass der Erhaltungszustand für die jeweilige Population dadurch nicht verschlechtert Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten in den Unterlagen geschützte personenbezogene Daten enthalten sein, erkläre ich mich mit einer Unkenntlichmachung einverstanden - nach einem Einverständnis der Betroffenen muss damit nicht gefragt werden. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Ihr Antrag beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Az. 114-05111/0052 Sehr geehrtAntragsteller/in…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Ihr Antrag beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
29. Oktober 2018 11:38
Status
Warte auf Antwort
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätigen den Eingang ihrer Nachricht über das Portal "Frage den Staat" vom 28.10.2018 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Beigefügte Anlage übersende ich im Hi…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
28. November 2018 17:20
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
970,4 KB
Beigefügte Anlage übersende ich im Hinblick auf Ihre o.g. Anfrage. Mit freundlichen Grüßen