Az.: O 1982 - 2019/001 - 51
Sehr
geehrtAntragsteller/in
Ihre Anfrage über das Portal "
fragdenstaat.de" habe ich zuständigkeitshalber erhalten.
Um die Bearbeitung fortsetzen zu können, bitte ich Sie, mir Ihre postalische Anschrift zu nennen.
Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten möchten, benötige ich diese für die Bekanntgabe einer etwaigen Entscheidung und etwaiger Gebührenbescheide.
§ 13 Abs. 2 S. 1 HmbTG sieht jedenfalls für Ablehnungen die Schriftform vor; E-Mail ist leider nicht möglich.
Nach derzeitiger Einschätzung werde ich Ihnen sowohl aus rechtlichen wie auch aus tatsächlichen Gründen nicht helfen können.
In rechtlicher Hinsicht erwäge ich die Anwendung der sachlichen Bereichsausnahme des § 5 Nr. 4 HmbTG , wonach u.a. für Vorgänge der Steuerfestsetzung keine Informationspflicht besteht.
Weitergehende Informationen, insbes. eine Übersicht über die Informationsgegenstände des HmbTG, finden Sie z.B. auf der website "
http://transparenz.hamburg.de/die-informationsgegenstaende".
In tatsächlicher Hinsicht lässt Ihre Anfrage u.a. offen, ob z.B. auch Betriebsausgaben gemeint sind. Sie beziehen sich auf "Werbungskosten, Sonderausgaben etc.".
Nicht alle im Rahmen der Steuerfestsetzung abziehbaren Beträge werden in den Finanzämtern in bestimmten Kennziffern erfasst. Dies führt dazu, dass die Ermittlung der Beträge dem Grunde/der Art nach als auch der Höhe nach einen extrem hohen händischen Aufwand verursachen könnte bzw. sogar unmöglich sein könnte.
Gleichzeitig möchte ich Sie auf eine etwaige Gebührenpflicht gem. § 13 Abs. 4 HmbTG hinweisen und Ihnen auch vor diesem Hintergrund die Gelegenheit zur Rücknahme geben.
Die Gebühr hängt von dem Umfang der begehrten Information ebenso ab, wie vom Schwierigkeitsgrad der ggfs. erforderlichen rechtlichen Prüfung und von den im Einzelfall erforderlich werdenden sonstigen Vorbereitungsmaßnahmen.
Die Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) sieht hierfür Gebühren bis zu 500,00 EUR vor. Diesen Hinweis auf die Gebührenhöhe verstehen Sie bitte nicht abschreckend, sondern zu Ihrer Information.
Bitte teilen Sie mir bis zum 14.02. mit, ob Sie eine weitere Bearbeitung Ihres Anliegens wünschen und verbinden dies ggfs. mit einer Angabe Ihrer postalischen Anschrift und einer Präzisierung Ihrer Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen