Absolutes Halteverbot zwichen Rosenstraße 38 - 36

Anfrage an: Stadt Parchim

alle Schriftstücke (mail. Aktenvermeke, Akten warum dieses absolute Halteverbots erteilt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Januar 2019
  • Frist
    12. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fol…
An Stadt Parchim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Absolutes Halteverbot zwichen Rosenstraße 38 - 36 [#35724]
Datum
10. Januar 2019 22:28
An
Stadt Parchim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Schriftstücke (mail. Aktenvermeke, Akten warum dieses absolute Halteverbots erteilt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Absolutes Halteverbot zwichen Rosenstraße 38 - 36 [#35724]
An Stadt Parchim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Absolutes Halteverbot zwichen Rosenstraße 38 - 36 [#35724]
Datum
10. Januar 2019 22:33
An
Stadt Parchim
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
44,8 KB

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Stadt Parchim
Ihre Anfrage nach IFG Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Antrag nach IFG ist zulässig und an die richtige Behörde g…
Von
Stadt Parchim
Betreff
Ihre Anfrage nach IFG
Datum
11. Januar 2019 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Antrag nach IFG ist zulässig und an die richtige Behörde gerichtet. Die Übersendung von Antworten per Mail ist zwar im IFG MV nicht ausdrücklich vorgesehen, aber es sind nach Wahl des Antragstellers Auskünfte schriftlich oder mündlich zu erteilen. Daher erhalten Sie die Auskunft auf dem von Ihnen gewünschten Weg. Der beigefügte Aktenauszug (wir führen die Akten elektronisch) ist anonymisiert, da die verkehrsrechtliche Anordnung des absoluten Halteverbotes temporär auf Antrag eines Anliegers/in zwecks Durchführung eines Umzuges erfolgte. Den Namen des Antragstellers / der Antragstellerin dürften wir nur mit deren Zustimmung herausgeben (§ 7 IFG MV). Entfernt wurden Name, Adresse, und Telefonnummer des Antragstellers/ der Antragstellerin. Sollten Sie auch diese Daten wünschen, dann werden wir uns um die Zustimmung bemühen. Weil das mit mehr Aufwand, Schreibauslagen und Porto verbunden ist, wäre in diesem Fall mit Gebühren von ca. 20 – 30 € zu rechnen. In welcher Zeitdauer wir mit der Antwort rechnen könnten, wissen wir auch nicht. Das IFG sieht für solche Fälle eine Bearbeitungsfrist von 3 Monaten vor. Lassen Sie es uns also bitte zeitnah wissen, ob auch diese Daten gewünscht sind. Es ist nicht ersichtlich, dass hier Daten nach Verbraucherschutz – oder Umweltinformationsgesetz betroffen sind. Diese Mail ergeht kostenfrei für Sie. Mit freundlichen Grüßen