Absperrsystem Friedrich Ebert Platz

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Bitte senden Sie mir sämtlichen Schriftverkehr, beispielsweise auch mit Berliner Landesbehörden, der im Zusammenhang mit der öffentlichen Möblierung des Friedrich Ebert Platzes vor dem Deutschen Bundestag und dem Jakob-Kaiser-Haus entstanden ist und mit Aufträgen, z.B. an die Kreativ-Metallbau Berlin GmbH in Zusammenhang steht. Dies betrifft insbesondere Dokumente zur Erfordernis, Zielrichtung und Nutzung dieser öffentlichen Möblierungselemente. Sollten Unterlagen bei Ihrer Behörde nicht vorhanden sein, bitte ich um Benennung der für diese Möblierung zuständigen Behörde.
Für Ihre Bemühungen herzlichen Dank im Voraus,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Juli 2016
  • Frist
    19. August 2016
  • 0 Follower:innen
Gustav Inami
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Gustav Inami
Betreff
Absperrsystem Friedrich Ebert Platz [#17335]
Datum
17. Juli 2016 21:28
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir sämtlichen Schriftverkehr, beispielsweise auch mit Berliner Landesbehörden, der im Zusammenhang mit der öffentlichen Möblierung des Friedrich Ebert Platzes vor dem Deutschen Bundestag und dem Jakob-Kaiser-Haus entstanden ist und mit Aufträgen, z.B. an die Kreativ-Metallbau Berlin GmbH in Zusammenhang steht. Dies betrifft insbesondere Dokumente zur Erfordernis, Zielrichtung und Nutzung dieser öffentlichen Möblierungselemente. Sollten Unterlagen bei Ihrer Behörde nicht vorhanden sein, bitte ich um Benennung der für diese Möblierung zuständigen Behörde. Für Ihre Bemühungen herzlichen Dank im Voraus,
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gustav Inami <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Inami << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Inami

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Deutscher Bundestag
Ablehnung Sehr geehrter <<Antragssteller>>, mit E-Mail vorn 18. Juli 2016 bitten Sie um die Übersendu…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung
Datum
31. August 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
bt-fep.pdf
0 Bytes
Sehr geehrter <<Antragssteller>>, mit E-Mail vorn 18. Juli 2016 bitten Sie um die Übersendung von Dokumenten zur Möblierung des Friedrich-Ebert-Platzes. Ihrern Antrag kann auf der Grundlage des IFG nicht entsprochen werden. Begründung: Das IFG findet auf den Deutschen Bundestag und seine Verwaltung Anwendung, soweit öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 IFG). Ein Anspruch auf Informationszugang besteht nur, soweit die begehrten Informationen bei der auskunftspflichtigen Stelle tatsächlich vorhanden sind und keine Ausschlussgründe nach §§ 3 ff. IFG . vorliegen. Nach § 3 Nr. 1 c IFG besteht ein Anspruch auf Informationszugang dann nicht, wenn das Bekanntwerden der Informationen -wie im vorliegenden Fall- nachteilige Auswirkungen auf die äußere oder innere Sicherheit im Sinne von § 3 Nr. 1 c IFG haben kann. Mit den Belangen der inneren und äußeren Sicherheit schützt § 3 Nr. 1 Buchst. c IFG unter anderem die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen, vor Angriffen durch fremde Staaten (äußere Sicherheit) oder durch gewaltsame Aktionen Privater (innere Sicherheit). Gemäß § 3 Nr. 2 IFG ist der Anspruch auf Informationszugang ausgeschlossen, wenn das Bekanntwerden der Informationen die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Darunter fällt unter anderem die Unversehrtheit der Rechtsordnung, der grundlegenden Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates. Die Absperrungen auf dem Friedrich-Ebert-Platz stellen unter anderem einen Teil des Sicherheitskonzeptes für die Zugangsund Zufahrtskontrollen zum Osteingang des Reichstagsgebäudes dar. Eine Veröffentlichung der augefragten Informationen wäre daher geeignet, Rückschlüsse auf polizeiliche Verfahrensweisen und Lagebeurteilungen zuzulassen, sowie weiteren Fragen zu Sicherheitsaspekten aufzuwerfen und damit die öffentliche Sicherheit- hier insbesondere die Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages - zu gefährden. Ein Anspruch auf Informationszugang ist daher gern. § 3 Nr. 1 c und Nr. 2 IFG ausgeschlossen. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass Eigentümer des Friedrich-Ebert-Platzes das Land Berlin ist. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen