Absprachen Kanzler-Duell 2017

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- Absprachen (Schriftverkehr, E-Mails, Vermerke etc.) zum Kanzler-Duell 2017 zwischen Angela Merkel (CDU) und Martin Schulz (SPD)

Zitat aus einem Artikel des DLF: "Das wurde von Merkels Verhandlern, Regierungssprecher Steffen Seibert und Eva Christiansen, einer engen Vertrauten Angela Merkels im Bundeskanzleramt, abgelehnt."

https://www.deutschlandfunk.de/vor-dem-kanzler-duell-attacke-abwehr-pokerface.724.de.html?dram:article_id=394989

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  • Datum
    6. Oktober 2019
  • Frist
    9. November 2019
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Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Absprache…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Absprachen Kanzler-Duell 2017 [#167950]
Datum
6. Oktober 2019 01:32
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Absprachen (Schriftverkehr, E-Mails, Vermerke etc.) zum Kanzler-Duell 2017 zwischen Angela Merkel (CDU) und Martin Schulz (SPD) Zitat aus einem Artikel des DLF: "Das wurde von Merkels Verhandlern, Regierungssprecher Steffen Seibert und Eva Christiansen, einer engen Vertrauten Angela Merkels im Bundeskanzleramt, abgelehnt." https://www.deutschlandfunk.de/vor-dem-kanzler-duell-attacke-abwehr-pokerface.724.de.html?dram:article_id=394989 Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
619,2 KB

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Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
592,2 KB