Absprachen mit Facebook zur Hasskriminalität

- E-Mail-Wechsel, weitere Kommunikation und sonstige Dokumente zur Absprache mit Facebook im Bereich Hasskriminalität wie Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung. Über eine entsprechende Absprache hat heute die Süddeutschen Zeitung berichtet: https://www.sueddeutsche.de/digital/facebook-hatespeech-1.4662303

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Oktober 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
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Alexander Fanta
Alexander Fanta (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - E-Mail-We…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Alexander Fanta (netzpolitik.org)
Betreff
Absprachen mit Facebook zur Hasskriminalität [#169537]
Datum
30. Oktober 2019 14:42
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- E-Mail-Wechsel, weitere Kommunikation und sonstige Dokumente zur Absprache mit Facebook im Bereich Hasskriminalität wie Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung. Über eine entsprechende Absprache hat heute die Süddeutschen Zeitung berichtet: https://www.sueddeutsche.de/digital/facebook-hatespeech-1.4662303
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Alexander Fanta << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta (netzpolitik.org)

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bescheid nebst Anlage zum IFG Antrag vom 30.10.2019 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid nebst Anlage zum IFG Antrag vom 30.10.2019
Datum
14. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.. 13002/4#2182 Sehr geehrter Herr Fanta, zur beantwortung Ihres IFG Antrages vom 30. Oktober 2019 übersende ich den als Anlage beigefügten Bescheid nebst Anlage zu Ihrer Unterrichtung. Mit freundlichen Grüßen