Abstandhalten bei Chemo-Infusionen in Bonner Onkologie-Praxen

Anfrage an: Gesundheitsamt Bonn

Ich mache mir Sorgen um einen Mitarbeiter, der zZ in einer neu gegründeten Onko-Praxis, in der wohl auch eine Radiologin tätig sein soll. Der Name wurde mir nicht genannt aus (berechtigter) Sorge, ich könnte tätig werden.
Er berichtete mir, dass Abstände von 2 m zw den Patienten bei den (zT stundenlangen) Infusionen nicht eingehalten würden.
Nicht nur altersmäßig, sondern onko-mäßig sind diese Patienten ohnehin einem erhöhten Risiko ausgesetzt.
Sehen Sie eine Möglichkeit, hier an die Onko-Praxen zu appellieren?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
Bernd-Dieter Hessling
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Gesundheitsamt Bonn Details
Von
Bernd-Dieter Hessling
Betreff
Abstandhalten bei Chemo-Infusionen in Bonner Onkologie-Praxen [#183838]
Datum
2. April 2020 07:40
An
Gesundheitsamt Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich mache mir Sorgen um einen Mitarbeiter, der zZ in einer neu gegründeten Onko-Praxis, in der wohl auch eine Radiologin tätig sein soll. Der Name wurde mir nicht genannt aus (berechtigter) Sorge, ich könnte tätig werden. Er berichtete mir, dass Abstände von 2 m zw den Patienten bei den (zT stundenlangen) Infusionen nicht eingehalten würden. Nicht nur altersmäßig, sondern onko-mäßig sind diese Patienten ohnehin einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Sehen Sie eine Möglichkeit, hier an die Onko-Praxen zu appellieren?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd-Dieter Hessling Anfragenr: 183838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183838
Mit freundlichen Grüßen Bernd-Dieter Hessling

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gesundheitsamt Bonn
Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Hessling, Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantwortet das Rechtsamt …
Von
Gesundheitsamt Bonn
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
2. April 2020 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.gif
5,8 KB
image002.jpg
7,0 KB


Sehr geehrter Herr Hessling, Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantwortet das Rechtsamt der Stadt Bonn. Mit freundlichen Grüßen,