Abstandskontrollen zur Radfahrenden und Gehenden

Seit einigen Monaten gilt ein Mindestabstand von 1,5 m zu Gehenden und Radfahrenden. Hat die Polizei dies bereits kontrolliert und wurden Bußgelder verhängt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. August 2020
  • Frist
    26. September 2020
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Abstandskontrollen zur Radfahrenden und Gehenden [#195801]
Datum
23. August 2020 08:44
An
Polizeipräsidium Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit einigen Monaten gilt ein Mindestabstand von 1,5 m zu Gehenden und Radfahrenden. Hat die Polizei dies bereits kontrolliert und wurden Bußgelder verhängt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 195801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195801/ Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Polizeipräsidium Duisburg
Ihre Anfrage vom 23.08.2020 via Email_ i.A.
Von
Polizeipräsidium Duisburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 23.08.2020 via Email_
Datum
25. August 2020 10:46
Status
Warte auf Antwort
i.A.
Ulrich Scharfenort
AW: Ihre Anfrage vom 23.08.2020 via Email_ [#195801] Sehr geehrte<< Anrede >> wie Sie meiner Anfrage …
An Polizeipräsidium Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 23.08.2020 via Email_ [#195801]
Datum
26. August 2020 08:36
An
Polizeipräsidium Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> wie Sie meiner Anfrage entnehmen können habe ich nicht nach einer Auflistung gefragt, sondern nach dem Umstand, ob überhaupt schon kontrolliert wurde und ob Bußgelder verhangen wurde. Im Prinzip sind dies simple Ja/Nein-Fragen. Gehe ich recht in der Annahme, dass in Duisburg bisher nicht kontrolliert wurde? (Ja/Nein) Bitte keine ausweichenden Antworten. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 195801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195801/
Polizeipräsidium Duisburg
AW: Ihre Anfrage vom 23.08.2020 via Email_ [#195801] Sehr geehrter Herr Scharfenort, ich beziehe mich weiterhin a…
Von
Polizeipräsidium Duisburg
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 23.08.2020 via Email_ [#195801]
Datum
26. August 2020 10:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, ich beziehe mich weiterhin auf mein Antwortschreiben vom 25.08.2020. Bei Rückfragen melden Sie sich bitte telefonisch. Gerne stelle ich mich für ein Informationsgespräch zur Verfügung. Bis Freitag, den 28.08.2020, in der Zeit von 08:00 - 12:00 Uhr, bin ich telefonisch unter der Rufnummer 0203 - [geschwärzt] erreichbar. Alternativ können sie bei vergleichbarer Fragestellung gerne den zuständigen Bezirksdienst Rheinhausen oder das Ordnungsamt der Stadt Duisburg aufsuchen bzw. kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt]! [geschwärzt], [geschwärzt]! [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]? ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt];!![geschwärzt]![geschwärzt]$ [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt];!![geschwärzt]![geschwärzt]$
Ulrich Scharfenort
AW: Ihre Anfrage vom 23.08.2020 via Email_ [#195801] Sehr geehrte<< Anrede >> leider wurde meine Frag…
An Polizeipräsidium Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 23.08.2020 via Email_ [#195801]
Datum
27. August 2020 12:44
An
Polizeipräsidium Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> leider wurde meine Frage ( https://fragdenstaat.de/anfrage/abstandskontrollen-zur-radfahrenden-und-gehenden/#nachricht-515313 ) nicht beantwortet, sondern ausgewichen, was für mich heißt, dass bisher nicht kontrolliert wurde und man dies nicht öffentlich eingestehen will. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 195801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195801/
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abstandskontrollen zur Radfahrenden und Gehenden“ [#195801] [#195801]
Datum
26. September 2020 09:59
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/195801/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich eine klare Frage stellte und die Antwort politisches geschwurbel ist. Auch auf eine eindeutig Nachfrage, die man mit ja oder nein beantworten konnte gab es keine Antwort. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anhänge: - 195801.pdf - 2020-08-25_1-20200825MindestabstandSchreiben.pdf - 2020-08-25_1-image001.png Anfragenr: 195801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195801/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.09.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Abstandskontrollen zur Radfahrenden und Gehenden“ [#195801] [#195801]
Datum
27. September 2020 19:27
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.09.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 23.8.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Aktenzei…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 23.8.2020
Datum
29. September 2020 15:48
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-8839/20 ________________________________ Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit Schreiben vom 26.9. haben Sie sich an mich gewandt und um Vermittlung in dem o.g. Antragsverfahren ggü. dem Polizeipräsidium Duisburg gebeten. Sie hatten nach Kontrollen bzw. Bußgeldern für den Bereich "Mindestabstand zu Gehenden und Radfahrern" gefragt. Am 25.8. haben Sie die Antwort erhalten, dass es bei der Polizei Duisburg keine solche Auflistung gebe. Grundsätzlich verfolge die Polizei Verstöße gegen die StVO, sobald sie diese feststellt. Nach meinem Verständnis hat dies Ihre Anfrage klar beantwortet: Da die Polizei die Einhaltung der StVO überwacht, beinhaltet dies auch die Überwachung, ob § 5 Abs. 4 S. 3 StVO eingehalten wird. Eine Statistik, anhand derer bereits verhängte Bußgelder erfasst werden, sei nach § 4 Abs. 1 IFG NRW jedoch keine vorhandene Informationen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich in dieser Sache nicht vermittelnd tätig werde, da ich hier keine unrechtmäßige Bearbeitung Ihres Antrags erkennen kann. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 23.8.2020 [#195801] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Frage an…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 23.8.2020 [#195801]
Datum
1. Oktober 2020 11:49
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Frage an die Polizei Duisburg lautete: "Seit einigen Monaten gilt ein Mindestabstand von 1,5 m zu Gehenden und Radfahrenden. Hat die Polizei dies bereits kontrolliert und wurden Bußgelder verhängt?" Ich fragte nicht nach einer Liste, sondern ausschließlich nach dem Umstand, ob es bereits Kontrollen gab. Dies habe ich sogar noch einmal konkretisiert. Das ist eine klare Ja-Nein-Frage, deren Antwort durch die Abstellung auf eine Liste, nach der ich gar nicht fragte, unbeantwortet bleibt. Das ist ein klares Ablenkungsmanöver, um eine unangenehme Frage nicht beantworten zu müssen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 195801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195801/
Ulrich Scharfenort
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 23.8.2020 [#195801] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informat…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 23.8.2020 [#195801]
Datum
28. Dezember 2020 10:00
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abstandskontrollen zur Radfahrenden und Gehenden“ vom 23.08.2020 (#195801) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 94 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. https://fragdenstaat.de/anfrage/abstandskontrollen-zur-radfahrenden-und-gehenden/ Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 195801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195801/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre mail vom 28.12.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-8839/20 ________________________________ Sehr geehrter Herr Sch…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre mail vom 28.12.2020
Datum
15. Januar 2021 09:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-8839/20 ________________________________ Sehr geehrter Herr Scharfenort, in Ihrer o.g. mail mahnen Sie - vermutlich versehentlich - bei mir die Beantwortung Ihrer Anfrage an: "meine Informationsfreiheitsanfrage "Abstandskontrollen zur Radfahrenden und Gehenden" vom 23.08.2020 (#195801) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 94 Tage überschritten". Adressat Ihres ursprünglichen Antrags ist jedoch das Polizeipräsidium Duisburg, welches Ihnen am 25.8. geantwortet hat und am 26.8. wie folgt ergänzt hat: "Bei Rückfragen melden Sie sich bitte telefonisch. Gerne stelle ich mich für ein Informationsgespräch zur Verfügung. Bis Freitag, den 28.08.2020, in der Zeit von 08:00 - 12:00 Uhr, bin ich telefonisch unter der Rufnummer 0203 - 280 1150 erreichbar." Meinen Standpunkt hatte ich Ihnen bereits mit mail vom 29.9. abschließend dargelegt. Ich empfehle Ihnen, vom Angebot des Polizeipräsidiums Duisburg vom 26.8. Gebrauch zu machen und Ihre Rückfragen dort direkt telefonisch zu klären. Mit freundlichen Grüßen

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Ulrich Scharfenort
AW: Ihre mail vom 28.12.2020 [#195801] Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe mich durchaus an die richtig…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Ihre mail vom 28.12.2020 [#195801]
Datum
19. Januar 2021 16:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe mich durchaus an die richtige Stelle gewandt und auch durchaus bereits erläutert was mein Anliegen war. https://fragdenstaat.de/anfrage/abstandskontrollen-zur-radfahrenden-und-gehenden/#nachricht-525062 Darauf wurde gar nicht eingegangen. Die Polizei hat auf eine Frage geantwortet, die ich gar nicht gestellt habe. Eine telefonische Auskunft ist wertlos, da diese nicht belegbar ist. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 195801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195801/