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Abstimmung bezüglich Anwendung DIN EN 1998-1/NA:2018-10

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut BGE ist aller Voraussicht nach vorgesehen, entgegen § 22 Abs. 2 Punkt 4 StandAG nicht die DIN EN 1998-1/NA 2011-01, sondern DIN EN 1998-1/NA 2018-10 als Grundlage zum Ausschluss von Erbebengebieten anzuwenden. Diese Abweichung von der Vorschrift im StandAG ist laut BGE mit den höheren Hierarchieebenen abgestimmt.

Ich beantrage die Übermittlung aller Unterlagen zu dieser Abstimmung als PDFs.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Oktober 2019
  • Frist
    27. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in laut BGE ist aller Voraussicht nach vorgesehen, entgege…
An Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abstimmung bezüglich Anwendung DIN EN 1998-1/NA:2018-10 [#169261]
Datum
25. Oktober 2019 15:54
An
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in laut BGE ist aller Voraussicht nach vorgesehen, entgegen § 22 Abs. 2 Punkt 4 StandAG nicht die DIN EN 1998-1/NA 2011-01, sondern DIN EN 1998-1/NA 2018-10 als Grundlage zum Ausschluss von Erbebengebieten anzuwenden. Diese Abweichung von der Vorschrift im StandAG ist laut BGE mit den höheren Hierarchieebenen abgestimmt. Ich beantrage die Übermittlung aller Unterlagen zu dieser Abstimmung als PDFs. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Anbei erhalten Sie unsere Eingangsbestätigung. Mit …
Von
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Betreff
AW: Abstimmung bezüglich Anwendung DIN EN 1998-1/NA:2018-10 [#169261]
Datum
28. Oktober 2019 16:21
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Anbei erhalten Sie unsere Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 25. Oktober 2019 erhalten Sie heute eine Zwischennachricht. Mi…
Von
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Betreff
AW: Abstimmung bezüglich Anwendung DIN EN 1998-1/NA:2018-10 [#169261]
Datum
11. November 2019 16:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 25. Oktober 2019 erhalten Sie heute eine Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 25. Oktober erhalten Sie heute eine weitere Zwischennachricht …
Von
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Betreff
AW: Abstimmung bezüglich Anwendung DIN EN 1998-1/NA:2018-10 [#169261]
Datum
25. November 2019 16:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 25. Oktober erhalten Sie heute eine weitere Zwischennachricht Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 25. Oktober 2019 erhalten Sie heute unser Antwortschreiben. Mi…
Von
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Betreff
AW: Abstimmung bezüglich Anwendung DIN EN 1998-1/NA:2018-10 [#169261]
Datum
2. Dezember 2019 10:33
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 25. Oktober 2019 erhalten Sie heute unser Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen