Abstimmung gegen die Familienschutz-Resolution des UN-Menschenrechtsrates A/HRC/26/L.20/Rev.1 am 25.6.2015
Informationen über die Entscheidungsgrundlage auf Grund derer der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen am 25.6.2015 gegen die Familienschutz-Resolution des UN-Menschenrechtsrates A/HRC/26/L.20/Rev.1 gestimmt hat.
Der UN-Menschenrechtsrat erkennt mit der Resolution (A/HRC/26/L.20/Rev.1) das Elternrecht zur Erziehung der Kinder an und damit, daß der Familie die Erst- und Hauptverantwortung für die Erziehung, Obsorge, Schutz und Entwicklung des Kindes zukommt. Ausdrücklich auch, daß Kinder in der Familie aufwachsen sollen.
Das deutsche Abstimmungsverhalten ist unter dem 30. Juni 2015 im Artikel "UN-Menschenrechtsrat stimmt für die Familie – Welche Staaten stimmten dagegen?" auf katholisches.info veröffentlich worden, siehe hier: http://www.katholisches.info/2014/06/30/un-menschenrechtsrat-stimmt-fuer-die-familie-welche-staaten-stimmten-dagegen/
Ergebnis der Anfrage
Der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei der UN hatte am 26.Juni 2014 gegen die Resolution des Menschenrechtsrates A/HRC/L20/Rev. „Protection of the Family“ gestimmt.
Begründung:
"Damit soll sichergestellt werden, dass in der Diskussion um die Menschenrechte in der Familie keine Lebensform, zum Beispiel auch solche von lesbischen, schwulen, bisexuellen, Transgender- oder intersexuellen Personen, benachteiligt wird" (Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 4.8.2015).
Kommentar des Anfragestellers:
Es ist erhellend und unerträglich, daß das Ansehen Deutschlands in der Welt durch die offiziöse Verkündung des abseitigen, wissenschaftlich nicht haltbaren und destruktiven Menschenbildes der Gender-Ideologie beschädigt wird. Unser Staat wurde offenkundig von einem zerstörerischen Netzwerk usurpiert . Er handelt gegen die Interessen und den erklärten Willen des Volkes. Dagegen ist Widerstand angesagt.
Anfrage erfolgreich
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Datum24. Juli 2015
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25. August 2015
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