Abstimmungsgesetz Berlin und Begründungstext(e)

Die unterschiedlichen, in Kraft getretenen Versionen des Abstimmungsgesetztes und die dazugehörigen Begründungstexte der Gesetze bzw. Gesetzesentwürfe, am besten in digitaler Form.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Mai 2015
  • Frist
    23. Juni 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abstimmungsgesetz Berlin und Begründungstext(e) [#9869]
Datum
20. Mai 2015 16:08
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die unterschiedlichen, in Kraft getretenen Versionen des Abstimmungsgesetztes und die dazugehörigen Begründungstexte der Gesetze bzw. Gesetzesentwürfe, am besten in digitaler Form.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
AW: Abstimmungsgesetz Berlin und Begründungstext= 28e) [#9869] Sehr geehrtAntragsteller/in Herzliche Grüße, Claudi…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Abstimmungsgesetz Berlin und Begründungstext= 28e) [#9869]
Datum
21. Mai 2015 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Herzliche Grüße, Claudia Engfeld Claudia Engfeld Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Tel.: 03090133633 Fax: 03090283785 <<E-Mail-Adresse>> www.berlin.de/senjust  

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre nachstehende Anfrage wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleitet. Unterschie…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Anfrage: Abstimmungsgesetz Berlin und Begründungstext(e) [#9869]
Datum
26. Mai 2015 12:03
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre nachstehende Anfrage wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleitet. Unterschiedliche Textfassungen des Abstimmungsgesetzes werden hier grundsätzlich nicht vorgehalten. Die aktuelle Fassung des Abstimmungsgesetzes finden Sie im offiziellen Berliner Vorschriftensystem unter folgender URL: http://gesetze.berlin.de/jportal/portal… Das Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Abstimmungsgesetz - AbstG) vom 11. Juni 1997 (GVBl. S. 304) wurde wie folgt geändert: durch Gesetz vom 20. Februar 2008 (GVBl. S. 22) - Beratungsunterlage Abghs-DrS 16/0787, durch Gesetz vom 8. Juli 2010 (GVBl. S. 359) - Beratungsunterlage Abghs-DrS 16/2985. Die Drucksachen einschließlich Beratungsverlauf finden Sie im Weiteren in elektronischer Form in der Parlamentsdokumentation des Abgeordnetenhauses von Berlin (http://pardok.parlament-berlin.de/starw…). Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage mit den vorstehenden Informationen erledigt hat. Sollten Sie an Ihrem Antrag auf Akteneinsicht festhalten, bitte ich Sie, mich zwecks Terminvereinbarung zur Einsichtnahme anzurufen. Eine Einsichtnahme dürfte - je nach Dauer der Vorbereitung der Einsichtnahme und der Einsichtnahme selbst - Gebühren zwischen ca. 35 bis 70 Euro mit sich bringen. Mit freundlichen Grüßen