Abstimmungsunterlagen zum "Musterbescheid Anordnung häusliche Quarantäne"

Anfrage an: Robert Koch-Institut

sämtliche Abstimmungsunterlagen in ihrem Haus und mit dritten Parteien zur Erstellung des "Muster-Bescheids Anordnung häuslicher Quarantäne" (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/Muster-Bescheid-E-Flug.docx?__blob=publicationFile). Insbesondere interessiere ich mich für solche zur Abwägung der Grundrechte der betroffenen Bürger gegen die Erfordernisse der Eindämmung des Coronavirus .

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  • Datum
    5. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
  • Ein:e Follower:in
Rufus Buschart
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Abstim…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
Abstimmungsunterlagen zum "Musterbescheid Anordnung häusliche Quarantäne" [#199556]
Datum
5. Oktober 2020 23:51
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Abstimmungsunterlagen in ihrem Haus und mit dritten Parteien zur Erstellung des "Muster-Bescheids Anordnung häuslicher Quarantäne" (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/Muster-Bescheid-E-Flug.docx?__blob=publicationFile). Insbesondere interessiere ich mich für solche zur Abwägung der Grundrechte der betroffenen Bürger gegen die Erfordernisse der Eindämmung des Coronavirus .
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Anfragenr: 199556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199556/ Postanschrift Rufus Buschart << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 05.10.2020 Sehr geehrter Herr Buschart, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 05.10.2020
Datum
7. Oktober 2020 15:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Buschart, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-190. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 05.10.2020 Lieber Herr Buschart, auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 05.10.2020
Datum
1. Dezember 2020 16:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Lieber Herr Buschart, auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Hinsichtlich der Abwägung der Grundrechte der betroffenen Bürger gegen die Erfordernisse der Eindämmung des Coronavirus bei der Anordnung häuslicher Quarantäne liegen uns keine amtlichen Informationen vor, da die jeweilige Abwägung im Einzelfall durch das zuständige Gesundheitsamt vorgenommen wird. Mit freundlichen Grüßen