Abstimmungsverhalten im Bundesrat

Dokumente zum Abstimmungsverhalten im Bundesrat für alle Sitzungen der aktuellen Legislaturperiode (ab der 961. Sitzung).

Das Abstimmungsverhalten der letzten Sitzung kann zwar unter folgenden URLs aufgerufen werden:
https://www.berlin.de/rbmskzl/politik/bundesangelegenheiten/aktuelles/
https://www.berlin.de/rbmskzl/politik/bundesangelegenheiten/aktuelles/artikel.472757.php

Offenbar wird die Rückschau und das PDF mit dem Abstimmungsverhalten immer aktualisiert und es scheint kein Archiv vorhanden zu sein.

Bitte schicken Sie mir daher die Dokumente zum Abstimmungsverhalten zu oder stellen Sie vorzugsweise (und wie alle anderen Bundesländer) ein Archiv bereit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Dezember 2018
  • Frist
    22. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Abstimmungsverhalten im Bundesrat [#35280]
Datum
21. Dezember 2018 09:50
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zum Abstimmungsverhalten im Bundesrat für alle Sitzungen der aktuellen Legislaturperiode (ab der 961. Sitzung). Das Abstimmungsverhalten der letzten Sitzung kann zwar unter folgenden URLs aufgerufen werden: https://www.berlin.de/rbmskzl/politik/bundesangelegenheiten/aktuelles/ https://www.berlin.de/rbmskzl/politik/bundesangelegenheiten/aktuelles/artikel.472757.php Offenbar wird die Rückschau und das PDF mit dem Abstimmungsverhalten immer aktualisiert und es scheint kein Archiv vorhanden zu sein. Bitte schicken Sie mir daher die Dokumente zum Abstimmungsverhalten zu oder stellen Sie vorzugsweise (und wie alle anderen Bundesländer) ein Archiv bereit.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, Ihre o.g. Anfrage vom 21.12.2018 ist in der Senatskanzlei eingegangen und wird bea…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Abstimmungsverhalten im Bundesrat [#35280]
Datum
27. Dezember 2018 13:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, Ihre o.g. Anfrage vom 21.12.2018 ist in der Senatskanzlei eingegangen und wird bearbeitet. Zu den voraussichtlichen Kosten und Gebühren Ihres Antrags auf Akteneinsicht werden Sie Anfang Januar 2019 eine Information erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, die Gebühren betragen im vorliegenden Fall voraussichtlich 20 EUR (vgl. § 16 IFG Be…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Abstimmungsverhalten im Bundesrat [#35280]
Datum
17. Januar 2019 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
image013.png
1,6 KB
image014.png
988 Bytes
image015.png
1,3 KB
image016.png
1,0 KB
image017.png
8,9 KB
image018.png
35,8 KB


Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, die Gebühren betragen im vorliegenden Fall voraussichtlich 20 EUR (vgl. § 16 IFG Berlin, § 2 Abs. 1, § 6 Abs. 1 GebBtrG BE, Tarifstelle 1004 Buchst. a) Nr. 2 bzw. Buchst. b) Nr. 1 der Anlage zur VGebO). Hinzu kommen ggf. Kosten für die Anfertigung von Kopien. Diese betragen 0,15 EUR je Fotokopie (vgl. Tarifstelle 1004 Buchst. d) der Anlage zur VGebO). Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, ob Sie trotz der Gebührenpflicht Ihren Wunsch nach Akteneinsicht aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin mir der grundsätzlichen Gebührenpflicht…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
AW: Abstimmungsverhalten im Bundesrat [#35280]
Datum
21. Januar 2019 20:11
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin mir der grundsätzlichen Gebührenpflicht bewusst, halte an meinem Antrag fest und bitte Sie folgendes zu beachten: - ich bitte um elektronische Zusendung der Dokumente als PDF-Dateien, ähnlich wie das aktuelle Abstimmungsverhalten auch gerade online verfügbar ist. Ich gehe davon aus, dass daher keine Fotokopiekosten entstehen. - ich stelle meinen Antrag im Namen des << Adresse entfernt >>, einem gemeinnützigen Verein mit Sitz in Berlin. Daher bitte ich Sie § 2 Abs. 1 Nr. 4 VGebO zu beachten. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer Anfragenr: 35280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, Sie haben mitgeteilt, dass Sie den Antrag nunmehr im Namen des Open Knowledge Found…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Abstimmungsverhalten im Bundesrat [#35280]
Datum
25. Januar 2019 14:53
Status
image002.png
1,6 KB
image004.png
986 Bytes
image006.png
1,3 KB
image008.png
1,0 KB
image010.png
8,9 KB
image012.png
35,8 KB


Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, Sie haben mitgeteilt, dass Sie den Antrag nunmehr im Namen des Open Knowledge Foundation Deutschland e.V stellen möchten. Für eine weitere Bearbeitung des Antrags benötige ich daher von dem Verein eine auf Sie ausgestellte Originalvollmacht, welche an folgende Postadresse zu übersenden wäre: Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei, Referat ZS 5 Jüdenstraße 1 10178 Berlin Schließlich möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass vorliegend eine Gebührenbefreiung auf der Grundlage von § 2 Abs. 1 Nr. 4 VGebO nicht in Betracht kommt. Nach Nr. 2.1 der Satzung ist der Zweck des << Adresse entfernt >> die Volksbildung und die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Insoweit mag der Verein zwar gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinne sein (Nr. 3.1. der Satzung). Dies heißt aber nicht, dass die von ihm initiierten Amtshandlungen per se gebührenfrei sein müssen. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VGebO sind von der Zahlung einer Verwaltungsgebühr die Einrichtungen befreit, die als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlichen Zwecken dienend im Sinne der Abgabenordnung anerkannt sind, wenn die Amtshandlung unmittelbar der Durchführung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dient. Eine persönliche Gebührenfreiheit kommt nach § 2 VGebO nur in Betracht, wenn die Amtshandlung unmittelbar der Durchführung steuerbegünstigter Zwecke dient. Einem solchen Zweck dient jedoch das Stellen eines Antrags nach dem IFG nicht. Mit freundlichen Grüßen
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, hiermit teile ich Ihnen mit, dass die Dokumente zum Abstimmungsverhalten des Landes…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Abstimmungsverhalten im Bundesrat [#35280]
Datum
30. Januar 2019 17:32
Status
image013.png
1,6 KB
image014.png
988 Bytes
image015.png
1,3 KB
image016.png
1,0 KB
image017.png
8,9 KB
image018.png
35,8 KB


Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, hiermit teile ich Ihnen mit, dass die Dokumente zum Abstimmungsverhalten des Landes Berlin im Bundesrat mittlerweile veröffentlicht sind. Sie sind abrufbar unter dem folgenden Link: https://www.berlin.de/rbmskzl/politik/bundesangelegenheiten/aktuelles/artikel.776154.php Ich gehe davon aus, dass sich Ihr Antrag damit erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank! Mein Antrag hat sich damit tatsächlich erledigt. Ich freue mich,…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
AW: Abstimmungsverhalten im Bundesrat [#35280]
Datum
30. Januar 2019 21:44
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank! Mein Antrag hat sich damit tatsächlich erledigt. Ich freue mich, dass die Senatskanzlei diesen Schritt zur pro-aktiven Veröffentlichung gegangen ist. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer Anfragenr: 35280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>