Abstimmungsverhalten KöMoG

Wie hat der Freistaat Bayern in der Bundesratssitzung am 25.06.2021 in Bezug auf das KöMoG abgestimmt?
Die Anfrage erfolgt aus dem Grund, dass ich selbst in der Steuerverwaltung im Bereich der Körperschaftsteuerveranlagung tätig bin. Ich bin deshalb unmittelbar betroffen, da ich mit der praktischen Umsetzung betraut sein werde.
Zudem möchte ich wissen, welche Länder bzw. Parteien/Landesregierungen dem Gesetz zugestimmt haben oder nicht.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    4. Juli 2021
  • Frist
    7. August 2021
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hat der Freistaat Ba…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abstimmungsverhalten KöMoG [#224313]
Datum
4. Juli 2021 14:41
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hat der Freistaat Bayern in der Bundesratssitzung am 25.06.2021 in Bezug auf das KöMoG abgestimmt? Die Anfrage erfolgt aus dem Grund, dass ich selbst in der Steuerverwaltung im Bereich der Körperschaftsteuerveranlagung tätig bin. Ich bin deshalb unmittelbar betroffen, da ich mit der praktischen Umsetzung betraut sein werde. Zudem möchte ich wissen, welche Länder bzw. Parteien/Landesregierungen dem Gesetz zugestimmt haben oder nicht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224313/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> nachdem ich das Abstimmungsverhalten mittlerweile auf der Internetseite der Staatsr…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abstimmungsverhalten KöMoG [#224313]
Datum
10. Juli 2021 18:48
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> nachdem ich das Abstimmungsverhalten mittlerweile auf der Internetseite der Staatsregierung finden konnte, ziehe ich meine Anfrage vom 04.07.2021 hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224313/