Absturz von Flug TU-154M v.10.04.2010 bei Smolensk

Ueber welche Dokumente verfuegen Sie, die ueber wirkliche Gruende des Absturzes zeugen? Von welchen Tagen kommen sie her? Welche Dokumenten wurden der polnischen Regierung uebermittelt? Wenn es nicht uebergegeben wurden, dann warum? Bitte es an der Seite zu ermitteln. Gab es Informationen schon vor der Katastrophe ueber dem gepannten Attentat am EU-Flugzeug?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. April 2015
  • Frist
    9. Mai 2015
  • 0 Follower:innen
Marek Lewski
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ueber welche Dok…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Marek Lewski
Betreff
Absturz von Flug TU-154M v.10.04.2010 bei Smolensk [#9075]
Datum
5. April 2015 17:52
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ueber welche Dokumente verfuegen Sie, die ueber wirkliche Gruende des Absturzes zeugen? Von welchen Tagen kommen sie her? Welche Dokumenten wurden der polnischen Regierung uebermittelt? Wenn es nicht uebergegeben wurden, dann warum? Bitte es an der Seite zu ermitteln. Gab es Informationen schon vor der Katastrophe ueber dem gepannten Attentat am EU-Flugzeug?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Marek Lewski <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Marek Lewski

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesnachrichtendienst
Sehr geehrter Herr Lewski, ein Auskunftsanspruch nach § 1 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) muss bereits aus Rec…
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Fwd: Re: Fwd: Absturz von Flug TU-154M v.10.04.2010 bei Smolensk [#9075]
Datum
7. April 2015 14:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lewski, ein Auskunftsanspruch nach § 1 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) muss bereits aus Rechtsgründen abgelehnt werden. Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG. Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang. Ein Sachverhalt, der den Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetz (VIG) eröffnet, oder auch zum Umweltinformationsgesetz (UIG) wurde von Ihnen nicht vorgetragen. Die von Ihnen gewünschte Auskunft kann Ihnen deshalb nicht erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen