Abwägung zum Lockdown in Gütersloh

laut Medienberichten habe es in der Vorbereitung des Lockdowns in Gütersloh eine intensive Abstimmung und Rechtsgüterabwägung innerhalb der Landesregierung gegeben. Bitte senden Sie mir die dazu erstellt Unterlagen zu. Insbesondere interessiere ich mich für die Stellungnahme / Gutachten / oder ähnliches des MKFFI, des MSB und des Justizministeriums bzgl. der Verhältnismäßigkeit von Kita- und Schulschließungen zur Bekämpfung des akuten Coronaausbruchs.

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  • Datum
    24. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 2 Follower:innen
Rufus Buschart
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
Abwägung zum Lockdown in Gütersloh [#189647]
Datum
24. Juni 2020 00:06
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut Medienberichten habe es in der Vorbereitung des Lockdowns in Gütersloh eine intensive Abstimmung und Rechtsgüterabwägung innerhalb der Landesregierung gegeben. Bitte senden Sie mir die dazu erstellt Unterlagen zu. Insbesondere interessiere ich mich für die Stellungnahme / Gutachten / oder ähnliches des MKFFI, des MSB und des Justizministeriums bzgl. der Verhältnismäßigkeit von Kita- und Schulschließungen zur Bekämpfung des akuten Coronaausbruchs.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Anfragenr: 189647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189647/ Postanschrift Rufus Buschart << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage an das MAGS Sehr geehrter Herr Buschardt, vielen Dank für Ihre Mail. Derzeit erreichen uns viele Ans…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage an das MAGS
Datum
25. Juni 2020 11:40
Status
Warte auf Antwort
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967 Bytes


Sehr geehrter Herr Buschardt, vielen Dank für Ihre Mail. Derzeit erreichen uns viele Anschreiben zum Thema Corona, die wir leider nicht alle im Detail und auf den Einzelfall bezogen beantworten können. Dafür bitten wir um Verständnis. Am 23. Juni 2020 hat die Landesregierung in Folge des Corona-Ausbruchs in einem Schlachtbetrieb in Rheda-Wiedenbrück die zweite Stufe des Lockdowns im Kreis Gütersloh und im Kreis Warendorf aktiviert. Damit bringt die Landesregierung in der Region zum Schutz der Bevölkerung ein weiteres Sicherheits- und Schutzpaket auf den Weg, um die Ausbreitung des Virus wirksam zu bekämpfen. Der Landesregierung ist bewusst, dass dies für die Bevölkerung eine große Belastung darstellt. Doch ohne die Maßnahmen könnten die Belastungen am Ende um ein Vielfaches höher sein - in den Kreisen Gütersloh und Warendorf, in den benachbarten Kreisen und Städten sowie in den anderen Teilen unseres Landes. Weitere Informationen zu den Maßnahmen finden Sie hier: https://www.mags.nrw/sites/default/file… Über die Entwicklungen und die konkreten Maßnahmen vor Ort informieren können Sie sich an diesen Stellen: https://www.kreis-guetersloh.de/aktuell… https://www.kreis-warendorf.de/aktuelle… Wir hoffen, wir konnten Ihre Frage damit beantworten. Eine aktuelle Übersicht über die aktuellen Erlasse finden Sie auf unserer Website https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-ge…. Aktuelle Informationen werden unter https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen… veröffentlicht. Wichtig ist, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger an die Regeln halten und Informationen beachten, die von den öffentlichen Dienststellen in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden. Wenn wir uns alle danach richten, werden wir diese außergewöhnliche Situation bestmöglich bestehen - bitte helfen Sie uns dabei durch Ihre Unterstützung. Vielen Dank. Die hier erteilten Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und dienen lediglich als Wegweiser. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt. Mit freundlichen Grüßen
Rufus Buschart
AW: Ihre Anfrage an das MAGS [#189647] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre Rückantwort. Lei…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
AW: Ihre Anfrage an das MAGS [#189647]
Datum
25. Juni 2020 12:41
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre Rückantwort. Leider beantworten sie damit nicht meine Anfrage. Ich möchte Sie bitte, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und die Dokumente fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Anfragenr: 189647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189647/ Postanschrift Rufus Buschart << Adresse entfernt >>
Rufus Buschart
AW: Ihre Anfrage an das MAGS [#189647] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „A…
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Von
Rufus Buschart
Betreff
AW: Ihre Anfrage an das MAGS [#189647]
Datum
29. September 2020 20:47
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abwägung zum Lockdown in Gütersloh“ vom 24.06.2020 (#189647) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 64 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Anfragenr: 189647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189647/ Postanschrift Rufus Buschart << Adresse entfernt >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Ihre Anfrage an das MAGS [#189647] Sehr geehrter Herr Buschart, vielen Dank, dass Sie sich mit uns in Verbind…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihre Anfrage an das MAGS [#189647]
Datum
30. September 2020 16:55
Status
Warte auf Antwort
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967 Bytes
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25,2 KB


Sehr geehrter Herr Buschart, vielen Dank, dass Sie sich mit uns in Verbindung gesetzt haben. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat bezüglich der derzeitig geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona Virus eine Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen, schriftliche Anfragen zu senden. Bei der Beantwortung müssen wir uns insbesondere auf Grund der großen Anzahl eingehender Anfragen darauf beschränken, die geltenden Regelungen zu vermitteln und zu erläutern wie diese im Allgemeinen ausgelegt werden können. Hierfür bitten wir um Verständnis. Leider ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weder in der Lage noch befugt dazu, Detailregelungen zu treffen. Dazu sind die örtlichen Gesundheits- und Ordnungsbehörden berufen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt. Viele Bürgeranfragen und die entsprechenden Antworten haben wir für Sie in einem Dokument zusammengefasst. Das Dokument haben wir „Themenliste“ genannt und es wird bei weiteren Änderungen der rechtlichen Grundlagen aktualisiert und erweitert. Die Themenliste finden Sie unter folgender Adresse: www.mags.nrw/themenliste<https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/themenliste_buergeranfragen.pdf> Sollte die Themenliste Ihre Anfrage nicht beantworten, bitten wir Sie, sich bei weiteren organisatorischen Detailfragen an Ihr örtliches Ordnungsamt und bei medizinischen Fragen an Ihr örtliches Gesundheitsamt oder einen niedergelassenen Arzt zu wenden. Mit juristischen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Darüber hinaus gibt es zwei Internetauftritte der Landesregierung, die Ihnen weiterhelfen könnten: * Zum einen die Internetseite der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, dort gibt es sehr umfangreiche Frage-und-Antwort-Kataloge (FAQ) zum Thema „Bekämpfung des Coronavirus“. Die Adresse: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus * Zum anderen die Internetseite des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), auf der Sie die komplette Sammlung der rechtlichen Regelungen finden. Dort werden alle aktuellen Verordnungen und Erlasse veröffentlicht, in denen die stufenweise Öffnung der Maßnahmen in der Corona-Pandemie geregelt wird. Die Adresse: https://www.mags.nrw/coronavirus<http://www.mags.nrw/coronavirus> Wichtig ist, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger an die Regeln halten und Informationen beachten, die von den öffentlichen Dienststellen in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden. Wenn wir uns alle danach richten, werden wir diese außergewöhnliche Situation bestmöglich bestehen – bitte helfen Sie uns dabei durch Ihre Unterstützung. Vielen Dank! Die hier erteilten Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und dienen lediglich als Wegweiser. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt. Mit freundlichen Grüßen
Rufus Buschart
AW: Ihre Anfrage an das MAGS [#189647] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „A…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
AW: Ihre Anfrage an das MAGS [#189647]
Datum
30. September 2020 21:25
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abwägung zum Lockdown in Gütersloh“ vom 24.06.2020 (#189647) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 65 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Anfragenr: 189647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189647/ Postanschrift Rufus Buschart << Adresse entfernt >>
Rufus Buschart
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abwägung zum Lockdown in Gütersloh“ [#189647] [#189647]
Datum
8. Oktober 2020 17:05
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/189647/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da die Bearbeitungsdauer mittlerweile um 75 Tage überschritten wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Anhänge: - 189647.pdf - 2020-06-25_1-image001.jpg - 2020-09-30_1-image001.jpg - 2020-09-30_1-image002.png Anfragenr: 189647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189647/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.10.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Abwägung zum Lockdown in Gütersloh“ [#189647] [#189647]
Datum
9. Oktober 2020 07:13
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.10.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 24.6.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 24.6.2020
Datum
16. Oktober 2020 15:38
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Rufus Buscharts auf Informationszugang vom 24.6.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.1.16-9274/20 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Buschart hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu Unterlagen zu dem Lockdown in Gütersloh über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/abwagung-zum-lockdown-in-gutersloh/) gestellt zu haben. Bislang habe er zwar zwei Rückmeldungen Ihrerseits bzw. von der Stabstelle Corona MAGS erhalten, seine Anfrage sei jedoch dadurch nicht beantwortet worden. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Sowohl Ihre Rückmeldung an den Antragsteller vom 25.6. als auch die vom 30.9. erwecken zumindest zum Teil den Eindruck, dass es sich dabei um standardisierte Antworten handelt. Keines der beiden Schreiben setzt sich tatsächlich inhaltlich mit dem Antrag auseinander. Ich konnte Ihrem Schreiben entnehmen, dass Sie zahlreiche Eingänge mit Fragen zur Corona Pandemie erhalten, dabei an Ihre Belastungsgrenzen stoßen und daher auf allgemeinere Informationsübersichten verweisen. Das kann ich sehr gut nachvollziehen, allerdings handelt es sich bei dem Antrag von Herrn Buschart um einen Informationszugangsantrag nach § 4 Abs. 1 IFG NRW und nicht um eine Bürgeranfrage zur Pandemie. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Rufus Buschart
AW: Antrag auf Informationszugang vom 24.6.2020 [#189647] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ih…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 24.6.2020 [#189647]
Datum
16. Oktober 2020 16:09
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Anfragenr: 189647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189647/
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Buschart, in der o. g. Sache ist mir Ihre IFG-Anfrage vom 24. Juni 2020 und Ihre Erinnerung vo…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Abwägung zum Lockdown in Gütersloh - Ihre IFG-Anfrage
Datum
23. Oktober 2020 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,2 KB


Sehr geehrter Herr Buschart, in der o. g. Sache ist mir Ihre IFG-Anfrage vom 24. Juni 2020 und Ihre Erinnerung vom 30. September 2020 durch ein Büroversehen leider zunächst nicht weitergeleitet worden. Sie erhalten zeitnah Antwort. Für die Verzögerung in der Bearbeitung bitte ich um Entschuldigung. [geschwärzt] Referatsleiter I B 2 - Justitiariat, Landesgesetzgebung, Dienstrecht, Datenschutzrecht, Vergabestelle, Beschwerdestelle AGG Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Postanschrift: 40190 Düsseldorf Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf Telefon: +49 ([geschwärzt])[geschwärzt] E-Mail [geschwärzt]<[geschwärzt]> Internet www.land.nrw<http://www.land.nrw/> [cid:image002.jpg@01D4D8D3.ECB745C0]
Rufus Buschart
Sehr geehrte<< Anrede >> Kein Problem, das kann passieren. Vielen Dank für ihre Bemühungen schon im V…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
AW: Abwägung zum Lockdown in Gütersloh - Ihre IFG-Anfrage [#189647]
Datum
23. Oktober 2020 10:53
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Kein Problem, das kann passieren. Vielen Dank für ihre Bemühungen schon im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Anfragenr: 189647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189647/

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Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Buschart, in der o. g. Sache liegt der Antwortentwurf auf Ihre Anfrage der Hausleitung zur Bil…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Abwägung zum Lockdown in Gütersloh - Ihre IFG-Anfrage [#189647]
Datum
25. November 2020 09:41
Status
Sehr geehrter Herr Buschart, in der o. g. Sache liegt der Antwortentwurf auf Ihre Anfrage der Hausleitung zur Billigung vor. Für die Verzögerung in der Beantwortung bitte ich nochmals um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen