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Abwasseranschlüsse und -gebühren Gemeinde Wachau, Landkreis Bautzen

Welche Grundstücke sind an die Abwasseranlage der Gemeinde Wachau angeschlossen (Anfrage betrifft alle Ortsteile)?
Wer, was und welche Grundstücke sind noch anschließbar (betrifft u.a. geplante Bauflächen in den jeweiligen Ortsteilen)?
Sind für alle angeschlossenen und anschließbaren Grundstücke Gebührenbescheide erstellt worden bzw. werden diese erstellt und erhoben?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Mai 2016
  • Frist
    5. Juli 2016
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Grundstü…
An Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abwasseranschlüsse und -gebühren Gemeinde Wachau, Landkreis Bautzen [#16923]
Datum
31. Mai 2016 21:16
An
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Grundstücke sind an die Abwasseranlage der Gemeinde Wachau angeschlossen (Anfrage betrifft alle Ortsteile)? Wer, was und welche Grundstücke sind noch anschließbar (betrifft u.a. geplante Bauflächen in den jeweiligen Ortsteilen)? Sind für alle angeschlossenen und anschließbaren Grundstücke Gebührenbescheide erstellt worden bzw. werden diese erstellt und erhoben?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Abwasserbeseitigungspflicht obliegt den Gemeinde…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Betreff
AW: Abwasseranschlüsse und -gebühren Gemeinde Wachau, Landkreis Bautzen [#16923]
Datum
3. Juni 2016 14:28
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Abwasserbeseitigungspflicht obliegt den Gemeinden, in deren Gebiet das Abwasser anfällt. Diese stellen für ihr Entsorgungsgebiet ein Abwasserbeseitigungskonzept auf, in dem die Gebiete, die an öffentliche, zentrale Abwasseranlagen angeschlossen werden, von Gebieten mit privater, dezentraler Abwasserentsorgung abzugrenzen sind. Die für die Abwasserbeseitigung zuständigen Gemeinden und Zweckverbände treffen die Entscheidung über die Art und Weise der Abwasserbeseitigung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung unter Beachtung der Gesetze. Ihre Nachricht wurde deshalb an die für die Abwasserbeseitigung in Wachau zuständige Gemeinde Wachau weitergeleitet. Von dort werden Sie Antwort erhalten. Bitte betrachten Sie diese E-Mail daher als Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in die Gemeinde Wachau möchte auf Ihre Fragen wie folgt antworten: 1. Welche Grundstück…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Betreff
WG: Abwasseranschlüsse und -gebühren Gemeinde Wachau, Landkreis Bautzen [#16923]
Datum
6. Juni 2016 12:52
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWAbwasseranschlsseund-gebhrenGemeinde.eml
5,2 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in die Gemeinde Wachau möchte auf Ihre Fragen wie folgt antworten: 1. Welche Grundstücke sind an die Abwasseranlage der Gemeinde Wachau angeschlossen (Anfrage betrifft alle Ortsteile)? Diese Angaben können der Globalberechnung der Gemeinde Wachau entnommen werden. 2. Wer, was und welche Grundstücke sind noch anschließbar (betrifft u.a. geplante Bauflächen in den jeweiligen Ortsteilen)? Alle Grundstücke, die die Voraussetzungen des Baugesetzbuches (BauGB) Dritter Teil / Erster Abschnitt / Zulässigkeit von Bauvorhaben / §§29 ff. erfüllen, sind anschließbar. Der Gemeinderat fasst für zukünftig anschließbare Grundstücke die entsprechenden Beschlüsse und leitet die entsprechend rechtliche Verfahrensweise ein. 3. Sind für alle angeschlossenen und anschließbaren Grundstücke Gebührenbescheide erstellt worden bzw. werden diese erstellt und erhoben? Für alle am öffentlichen Netz angeschlossenen Grundstücke im Gemeindegebiet Wachau werden Gebührenbescheide erstellt und Abwassergebühren erhoben. Sie können während der Öffnungszeiten der Gemeinde Wachau Einsicht in die Globalberechnung und dem Abwasserbeseitigungskonzept nehmen. Öffnungszeiten Gemeinde Wachau: Mo., Di., Do., Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Di.: 13:00 - 18:00 Uhr Do.: 13:00 - 16:00 Uhr Mittwochs geschlossen Mit freundlichen Grüßen