Abwasserzweckverbände

warum zahle ich beim Zweckverband KÜHLUNG 13.69 Euro und beim Zweckverband WARNOW wird nur die hälfte verlangt,für 1 Kubikmeter Abfuhr abflußlose Grube/ liegt nur 20km auseinander. Wer kontrolliert die Zweckverbände?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. November 2017
  • Frist
    19. Dezember 2017
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Reiner Jörn
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: warum zah…
An Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Reiner Jörn
Betreff
Abwasserzweckverbände [#25328]
Datum
15. November 2017 15:22
An
Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
warum zahle ich beim Zweckverband KÜHLUNG 13.69 Euro und beim Zweckverband WARNOW wird nur die hälfte verlangt,für 1 Kubikmeter Abfuhr abflußlose Grube/ liegt nur 20km auseinander. Wer kontrolliert die Zweckverbände?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Reiner Jörn <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Reiner Jörn
Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Eingangsbestätigung Herrn Reiner Jörn Unser Zeichen: 2017/1485 IX ski Bearbeiter: Herr Michael Fritz Telef…
Von
Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
17. November 2017 12:57
Status
Warte auf Antwort
Herrn Reiner Jörn Unser Zeichen: 2017/1485 IX ski Bearbeiter: Herr Michael Fritz Telefon: 0385 5252747 Datum: 17.11.2017 Sehr geehrter Herr Jörn, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.11.2017. Ihr Anliegen wird von meinem Mitarbeiter Herr Fritz bearbeitet. Sie erreichen ihn unter der oben angegebenen Telefonnummer. Ich möchte darauf hinweisen, dass eine Kommunikation per E-Mail nur unverschlüsselt erfolgen kann. Ich gehe dennoch davon aus, dass Sie mit einer Kommunikation per E-Mail einverstanden sind. Falls Sie Fragen haben oder weitere Hinweise geben möchten, rufen Sie gern an. Mit freundlichem Gruß
Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Petition beim Bürgerbeauftragten Herrn Reiner Jörn Unser Zeichen: 2017/1485 IX fri Bearbeiter: Herr …
Von
Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Petition beim Bürgerbeauftragten
Datum
21. November 2017 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Herrn Reiner Jörn Unser Zeichen: 2017/1485 IX fri Bearbeiter: Herr Michael Fritz Telefon: 0385 5252747 Datum: 21.11.2017 Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Sehr geehrter Herr Jörn, auf Ihre E-Mail vom 15. November 2017 komme ich zurück. Ich habe diese zuständigkeitshalber an den Geschäftsführer des Zweckverbandes Kühlung weitergeleitet und darum gebeten, Ihnen direkt zu antworten. Sollte Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz abgelehnt werden, können Sie sich mit einer Beschwerde an den zuständigen Landesbeauftragten wenden: Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Herrn Heinz Müller Werderstraße 74a 19055 Schwerin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Ich gehe aber davon aus, dass Ihnen bald eine Auskunft des Zweckverbandes zugehen wird. Mit freundlichen Grüßen
Reiner Jörn
AW: Ihre Petition beim Bürgerbeauftragten [#25328] Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Anfrage zielte daraufhin,o…
An Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Reiner Jörn
Betreff
AW: Ihre Petition beim Bürgerbeauftragten [#25328]
Datum
22. November 2017 15:51
An
Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Anfrage zielte daraufhin,ob die Zweckverb. die Preise machen wie sie wollen, oder ob das jemand kontrolliert? Da kann ich den ZV.ja schlecht selbst fragen! ... Mit freundlichen Grüßen Reiner Jörn Anfragenr: 25328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
AW: Ihre Petition beim Bürgerbeauftragten [#25328] Sehr geehrter Herr Jörn, Ihre E-Mail ist im Büro des Bürgerbea…
Von
Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Ihre Petition beim Bürgerbeauftragten [#25328]
Datum
23. November 2017 08:23
Status
Sehr geehrter Herr Jörn, Ihre E-Mail ist im Büro des Bürgerbeauftragten eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Petition beim Bürgerbeauftragten Herrn Reiner Jörn Unser Zeichen: 2017/1485 IX fri Bearbeiter: Herr M…
Von
Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Petition beim Bürgerbeauftragten
Datum
28. November 2017 11:36
Status
Herrn Reiner Jörn Unser Zeichen: 2017/1485 IX fri Bearbeiter: Herr Michael Fritz Telefon: 0385 5252747 Datum: 28.11.2017 Zweckverband Kühlung Sehr geehrter Herr Jörn, auf Ihre Nachricht vom 22. November 2017 komme ich zurück. Der Zweckverband legt die Gebühren auf der Grundlage von Kalkulationen fest. Hierbei hat er die allgemeinen abgabenrechtlichen Grundsätze der Kostendeckung und des Kostenüberschreitungsverbots zu beachten. Kostendeckung bedeutet, dass die für die Benutzung einer öffentlichen Leistung erhobenen Gebühren ihre Kosten decken sollen. Kostenüberschreitungsverbot meint, dass das Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Ausgaben nicht übersteigen darf. Für die rechtsaufsichtliche Überprüfung sind die Landkreise zuständig. Für den Zweckverband Kühlung ist dies der Landkreis Rostock. Der Landkreis prüft auch, ob der Zweckverband bei der Ausgestaltung seiner Gebührensätze die zuvor genannten abgaberechtlichen Grundsätze eingehalten hat, er übernimmt aber keine Detailkontrolle. Ich hoffe Ihnen mit diesen Auskünften weitergeholfen zu haben. Das Petitionsverfahren würde ich damit gern zum Abschluss bringen. Mit freundlichen Grüßen

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Reiner Jörn
AW: Ihre Petition beim Bürgerbeauftragten [#25328] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mühe und Ih…
An Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Reiner Jörn
Betreff
AW: Ihre Petition beim Bürgerbeauftragten [#25328]
Datum
21. Dezember 2017 18:05
An
Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mühe und Ihre Antwort. ... Mit freundlichen Grüßen Reiner Jörn Anfragenr: 25328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Reiner Jörn << Adresse entfernt >>