"Abwehrzentrum gegen Desinformation" und Erkenntnisse zu russischer Wahlbeeinflussing in Deutschland

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- Informationen, ob ein vom BMI angeregtes "Abwehrzentrum gegen Desinformation" - oder vergleichbar - gegründet wurde
- Dokumente, Belege, Berichte und Analysen des Zentrums, sofern existent, oder sonstig im Besitz des Bundeskanzleramtes, die die mögliche Einflussnahme Russlands bei deutschen Wahlen seit 01.01.2015 untersuchen (auch in Bezug auf die Bundestagswahl 2017 und ff.).

2016 schlug das BMI vor, ein "Abwehrzentrum gegen Desinformation" im Bundeskanzleramt zu gründen, laut Informationen des Spiegels (https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/fake-news-bundesinnenministerium-will-abwehrzentrum-einrichten-a-1127174.html).
Daher möchte ich wissen, ob dieses Zentrum oder eine vergleichbare Einrichtung gegründet wurde und welche Erkenntnisse das Bundeskanzleramt über die Einflussname Russlands auf deutsche Wahlen seit 2015 hat.

In einem Urteil vom 29.10.2009 (BVerwG 7 C 21.08) hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Einstufung einer Information als Verschlusssache allein einen Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG noch nicht ausschließt.
Sofern entsprechende Dokumente so klassifiziert sind, erbete ich die Überprüfung, ob diese ggf. geschwärzt herausgegeben werden können.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2019
  • Frist
    9. November 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informationen, ob…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Abwehrzentrum gegen Desinformation" und Erkenntnisse zu russischer Wahlbeeinflussing in Deutschland [#167864]
Datum
5. Oktober 2019 01:51
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen, ob ein vom BMI angeregtes "Abwehrzentrum gegen Desinformation" - oder vergleichbar - gegründet wurde - Dokumente, Belege, Berichte und Analysen des Zentrums, sofern existent, oder sonstig im Besitz des Bundeskanzleramtes, die die mögliche Einflussnahme Russlands bei deutschen Wahlen seit 01.01.2015 untersuchen (auch in Bezug auf die Bundestagswahl 2017 und ff.). 2016 schlug das BMI vor, ein "Abwehrzentrum gegen Desinformation" im Bundeskanzleramt zu gründen, laut Informationen des Spiegels (https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/fake-news-bundesinnenministerium-will-abwehrzentrum-einrichten-a-1127174.html). Daher möchte ich wissen, ob dieses Zentrum oder eine vergleichbare Einrichtung gegründet wurde und welche Erkenntnisse das Bundeskanzleramt über die Einflussname Russlands auf deutsche Wahlen seit 2015 hat. In einem Urteil vom 29.10.2009 (BVerwG 7 C 21.08) hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Einstufung einer Information als Verschlusssache allein einen Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG noch nicht ausschließt. Sofern entsprechende Dokumente so klassifiziert sind, erbete ich die Überprüfung, ob diese ggf. geschwärzt herausgegeben werden können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Bundeskanzleramt
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Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,4 MB