Abweichendes Schengen-Formular?

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Schengen-Formular von der AV Asuncion enthält mehrere Felder die vom Standard-Formular abweichen. So gibt es beispielsweise die Frage nach der "22. Art des Visums" mit den Antwortmöglichkeiten "Flughafen Transit","Transit", "Kurzaufenthalt" und "längerer Aufenthalt" -> letztere könnte sogar als Fangfrage ausgelegt werden.

Link zum Formular:
http://www.asuncion.diplo.de/contentblob/2203894/Daten/356992/AntragsformularSchengen.pdf

Gibt es hierzu irgendwelche sachlichen Gründe um vom Standard Formular gemäß Anhang I der VO (EG) 810/2009 abzuweichen? Artikel 11 der VO (EG) 810/2009 erlaubt soweit ersichtlich kein Abweichen von der Vorlage in inhaltlichen Fragen. Im Visumhandbuch (K(2010) 1620 endgültig) steht geschrieben:

"Für Aufenthalte von höchstens drei Monaten je Sechsmonatszeitraum wird das einheitliche
Antragsformular (Anhang 9) verwendet. Das einheitliche Antragsformular darf weder
geändert, noch dürfen zusätzliche Felder (oder Seiten) hinzugefügt werden. Das Formular darf
aber mehrseitig ausgedruckt werden, um es benutzerfreundlicher zu gestalten. "

Gibt es zum Sachverhalt irgendeine abweichende Weisungslage?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Ergebnis der Anfrage

Das Schengen-Formular von Asuncion enthielt zusätzliche Felder. Um dem auf den Grund zu gehen stellte ich die Anfrage. Die Formulare wurden aufgrund der Anfrage durch Standard-Formulare ersetzt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. November 2016
  • Frist
    23. Dezember 2016
  • 0 Follower:innen
Aras Abbasi
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, das Schengen-Formular von der AV Asuncion enthält me…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Abweichendes Schengen-Formular? [#19210]
Datum
21. November 2016 16:48
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, das Schengen-Formular von der AV Asuncion enthält mehrere Felder die vom Standard-Formular abweichen. So gibt es beispielsweise die Frage nach der "22. Art des Visums" mit den Antwortmöglichkeiten "Flughafen Transit","Transit", "Kurzaufenthalt" und "längerer Aufenthalt" -> letztere könnte sogar als Fangfrage ausgelegt werden. Link zum Formular: http://www.asuncion.diplo.de/contentblob/2203894/Daten/356992/AntragsformularSchengen.pdf Gibt es hierzu irgendwelche sachlichen Gründe um vom Standard Formular gemäß Anhang I der VO (EG) 810/2009 abzuweichen? Artikel 11 der VO (EG) 810/2009 erlaubt soweit ersichtlich kein Abweichen von der Vorlage in inhaltlichen Fragen. Im Visumhandbuch (K(2010) 1620 endgültig) steht geschrieben: "Für Aufenthalte von höchstens drei Monaten je Sechsmonatszeitraum wird das einheitliche Antragsformular (Anhang 9) verwendet. Das einheitliche Antragsformular darf weder geändert, noch dürfen zusätzliche Felder (oder Seiten) hinzugefügt werden. Das Formular darf aber mehrseitig ausgedruckt werden, um es benutzerfreundlicher zu gestalten. " Gibt es zum Sachverhalt irgendeine abweichende Weisungslage? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Abasi, bei Ihrer Anfrage handelt es sich eher um ein allgemeines Informationsinteresse, ohne d…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Abweichendes Schengen-Formular? [#19210]
Datum
24. November 2016 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Abasi, bei Ihrer Anfrage handelt es sich eher um ein allgemeines Informationsinteresse, ohne direkten Aktenbezug. Das Auswärtige Amt geht daher davon aus, dass es sich bei Ihrer Anfrage um eine allgemeine Bürgeranfrage handelt. Eine Beantwortung erfolgt daher ohne Berücksichtigung des IFG. Vielen Dank für Ihren Hinweis auf das abweichende Formular auf der Webseite der Botschaft Asunción. Eine gesonderte Weisung dazu existiert nicht, die Formulare auf der Webseite der Botschaft wurden zwischenzeitlich aktualisiert. Mit freundlichen Grüßen

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Aras Abbasi
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre unbürokratische Antwort. Tatsächlich hatte ich ein Inf…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: Abweichendes Schengen-Formular? [#19210]
Datum
28. November 2016 01:32
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre unbürokratische Antwort. Tatsächlich hatte ich ein Informationsinteresse, da ich in meiner Freizeit an einem Online Visum-Antragsgenerator arbeite. Darum war ich überrascht als man bezüglich des Formulars von Asuncion fragte, was man denn in diesen zusätzlichen Feldern eintragen müsse. Da jetzt Standardformulare verwendet werden, fällt mir offen gesagt ein Stein vom Herzen, da es mich davon entbindet die Schengen-Formulare aller Auslandsvertretungen auf Abweichungen zu überprüfen. Gerne schicke Ich Ihnen einen Link zum Visa-Generator wenn ich mit dem Projekt fertig bin. Wird aber aus technischen Gründen noch paar Monate dauern. Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die Woche. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 19210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>