Sehr
geehrtAntragsteller/in
leider habe ich auf meine Mailnachricht vom 26.03.2018 keine Antwort
erhalten. Daher gehe ich hiermit noch einmal auf Ihre Anfrage ein.
Sie machen über das Internetportal "
fragdenstaat.de" einen öffentlichen
Informationszugangsanspruch nach § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die
Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen
(Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) geltend und
beantragen die Übersendung folgender Unterlagen:
1. Auflistung der seit 1. Januar 2015 bekannten Abweichungen vom
vorgesehenen Personaleinsatz (Personalschlüssel) in städtischen
Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf gemäss § 6 Absatz 4 der
Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den
Personalschlüssel nach § 26 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung
und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz NRW) jeweils einzeln
aufgelistet nach Kindertageseinrichtung
2. Auflistung der Häufigkeiten von sogenanntem "Notdienst" in den
städtischen Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf seit 2015
Ihrem Antrag vom 13.03.2018 kann leider nicht entsprochen werden.
Die von Ihnen erbeten Auskünfte zur Häufigkeit von Notdiensten in
städtischen Kindertagesstätten ab 2015 liegen hier nicht vor. Eine
entsprechende Statistik wird nicht geführt, sie ist auch im Nachhinein
nicht zu erstellen.
Auch eine Auflistung der seit 1. Januar 2015 bekannten Abweichungen vom
vorgesehenen Personaleinsatz (Personalschlüssel) in städtischen
Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf existiert nicht. Grundlage für den
Betrieb der Kindertageseinrichtungen ist die Betriebserlaubnis des
Landschaftsverbandes Rheinland. Nach einem entsprechenden Antrag des
Trägers erfolgt eine Prüfung, die sich an den Erfordernissen des
Kindeswohls ausrichtet. Wenn die grundsätzliche Eignung des Trägers
vorliegt, ist die Erlaubnis zu erteilen, "(...) wenn das Wohl der Kinder
und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der
Regel anzunehmen, wenn u.a. die dem Zweck und der Konzeption der
Einrichtung entsprechenden räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und
personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind. Die personelle
Ausstattung der städtischen Kindertageseinrichtungen wird im Stellenplan
der Stadt Düsseldorf in einem entsprechenden Produkt dargestellt.
Eine Gegenüberstellung des Personalschlüssels nach KiBiz und der
personellen Ausstattung der rund 100 städtischen Kindertageseinrichtungen
wird im Jugendamt nicht standardmäßig geführt. Sie ist für die
Bewirtschaftung der Planstellen auch nicht von Belang.
Für die Zusammenstellung der von Ihnen gewünschten umfassenden Auskunft
ist daher ein entsprechender Vorbereitungsaufwand erforderlich. Ich bitte
um Verständnis, dass dies für Sie nicht kostenfrei erledigt werden kann.
Der Einsatz der personellen Ressource wird auf Kosten von ca. 150 EUR
veranschlagt. Erst nach einer positiven Rückmeldung kann die
Zusammenstellung der Daten erfolgen.
Sie bitten um Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Der Bescheid kann
aus technischen Gründen nicht als elektronischer Verwaltungsakt erteilt
werden.
Eine postalische Adresse haben Sie nicht angegeben. Es wird daher davon
ausgegangen, dass Sie keine Antwort in Schriftform erhalten möchten und
ich übersende Ihnen anliegende Entscheidung in einfacher Form per E-Mail.
Andernfalls wird um Nennung Ihrer Post-Adresse gebeten, damit Ihnen der
Bescheid schriftlich erteilt werden kann.
Hinweis nach § 5 Abs. 2 Satz 4 IFG NRW:
Gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW haben Sie das Recht, die Landesbeauftragte für
den Datenschutz als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Tel.:
0211/38424-0, Fax: 0211/38424-10, E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>> Homepage:
https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/index.php
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage
erhoben werden. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf
(Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf oder Postfach 200860, 40105
Düsseldorf) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der
Geschäftsstelle zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen