Abweisung von Personen mit Termin für Zweitimpfung im Impfzentrum Tempelhof
- Herausgabe von Unterlagen, mit denen die Entscheidung nachvollzogen werden kann, das Impfregime im Corona-Impfzentrum Flughafen Tempelhof für den Zeitraum 10.05.-31.05.2021 zu ändern
- Wer trägt die politische Verantwortung für diese Entscheidung?
- Dabei geht es insbes. darum, ob im Zusammenhang mit dieser Entscheidung Überlegungen angestellt wurden, was mit den für diesen Zeitraum bereits vergebenen Terminen Corona-Impfzentrum Flughafen Tempelhof geschehen soll
Begründung: Im Internetangebot der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (service.berlin.de/standort/330103) ist zum Corona-Impfzentrum Flughafen Tempelhof folgende Information verfügbar: Im Zeitraum 10.05.-31.05.2021 werden vormittags Erst-Impfungen mit Moderna und nachmittags Zweit-Impfungen mit AstraZeneca durchgeführt.
Der Presse war zu entnehmen, dass Personen mit einem gebuchten Termin für eine Zweitimpfung vor dem Impfzentrum abgewiesen wurden, weil unter 60-jährige im Impfzentrum nicht mit AstraZeneca geimpft werden. Im Vorfeld wurden die Personen offensichtlich nicht über die Änderung des Impfregimes im Corona-Impfzentrum Flughafen Tempelhof für den Zeitraum 10.05.-31.05.2021 informiert, insbes. wurden keine Ersatztermine angeboten.
Diese Verfahrensweise reiht sich nahtlos in die Liste der Fehlentscheidungen und Versäumnisse der Senatsgesundheitsverwaltung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie ein.
Es stellt sich jetzt die Frage, wie es nach dem 31.05.2021 weitergeht. Hat man aus den bisherigen Fehlern gelernt? Ist nunmehr vorgehen, die betroffenen Personen vorher zu informieren? Sind Ersatztermine von Seiten der Senatsgesundheitsverwaltung vorgesehen?
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum24. Mai 2021
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29. Juni 2021
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