Abweisung von Personen mit Termin für Zweitimpfung im Impfzentrum Tempelhof

- Herausgabe von Unterlagen, mit denen die Entscheidung nachvollzogen werden kann, das Impfregime im Corona-Impfzentrum Flughafen Tempelhof für den Zeitraum 10.05.-31.05.2021 zu ändern

- Wer trägt die politische Verantwortung für diese Entscheidung?

- Dabei geht es insbes. darum, ob im Zusammenhang mit dieser Entscheidung Überlegungen angestellt wurden, was mit den für diesen Zeitraum bereits vergebenen Terminen Corona-Impfzentrum Flughafen Tempelhof geschehen soll

Begründung: Im Internetangebot der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (service.berlin.de/standort/330103) ist zum Corona-Impfzentrum Flughafen Tempelhof folgende Information verfügbar: Im Zeitraum 10.05.-31.05.2021 werden vormittags Erst-Impfungen mit Moderna und nachmittags Zweit-Impfungen mit AstraZeneca durchgeführt.

Der Presse war zu entnehmen, dass Personen mit einem gebuchten Termin für eine Zweitimpfung vor dem Impfzentrum abgewiesen wurden, weil unter 60-jährige im Impfzentrum nicht mit AstraZeneca geimpft werden. Im Vorfeld wurden die Personen offensichtlich nicht über die Änderung des Impfregimes im Corona-Impfzentrum Flughafen Tempelhof für den Zeitraum 10.05.-31.05.2021 informiert, insbes. wurden keine Ersatztermine angeboten.

Diese Verfahrensweise reiht sich nahtlos in die Liste der Fehlentscheidungen und Versäumnisse der Senatsgesundheitsverwaltung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie ein.

Es stellt sich jetzt die Frage, wie es nach dem 31.05.2021 weitergeht. Hat man aus den bisherigen Fehlern gelernt? Ist nunmehr vorgehen, die betroffenen Personen vorher zu informieren? Sind Ersatztermine von Seiten der Senatsgesundheitsverwaltung vorgesehen?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    24. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abweisung von Personen mit Termin für Zweitimpfung im Impfzentrum Tempelhof [#220920]
Datum
24. Mai 2021 06:21
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Herausgabe von Unterlagen, mit denen die Entscheidung nachvollzogen werden kann, das Impfregime im Corona-Impfzentrum Flughafen Tempelhof für den Zeitraum 10.05.-31.05.2021 zu ändern - Wer trägt die politische Verantwortung für diese Entscheidung? - Dabei geht es insbes. darum, ob im Zusammenhang mit dieser Entscheidung Überlegungen angestellt wurden, was mit den für diesen Zeitraum bereits vergebenen Terminen Corona-Impfzentrum Flughafen Tempelhof geschehen soll Begründung: Im Internetangebot der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (service.berlin.de/standort/330103) ist zum Corona-Impfzentrum Flughafen Tempelhof folgende Information verfügbar: Im Zeitraum 10.05.-31.05.2021 werden vormittags Erst-Impfungen mit Moderna und nachmittags Zweit-Impfungen mit AstraZeneca durchgeführt. Der Presse war zu entnehmen, dass Personen mit einem gebuchten Termin für eine Zweitimpfung vor dem Impfzentrum abgewiesen wurden, weil unter 60-jährige im Impfzentrum nicht mit AstraZeneca geimpft werden. Im Vorfeld wurden die Personen offensichtlich nicht über die Änderung des Impfregimes im Corona-Impfzentrum Flughafen Tempelhof für den Zeitraum 10.05.-31.05.2021 informiert, insbes. wurden keine Ersatztermine angeboten. Diese Verfahrensweise reiht sich nahtlos in die Liste der Fehlentscheidungen und Versäumnisse der Senatsgesundheitsverwaltung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie ein. Es stellt sich jetzt die Frage, wie es nach dem 31.05.2021 weitergeht. Hat man aus den bisherigen Fehlern gelernt? Ist nunmehr vorgehen, die betroffenen Personen vorher zu informieren? Sind Ersatztermine von Seiten der Senatsgesundheitsverwaltung vorgesehen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220920/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> hiermit nehme ich meinen Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in A…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
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Betreff
AW: Abweisung von Personen mit Termin für Zweitimpfung im Impfzentrum Tempelhof [#220920]
Datum
4. Juni 2021 12:21
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
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Sehr << Anrede >> hiermit nehme ich meinen Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220920/