Abwendungsvereinbarung Kollwitzstraße 2/Saarbrücker Straße 17

Anfrage an: Bezirksamt Pankow

- die Abwendungsvereinbarung zwischen dem Bezirksamt und dem Käufer des Hauses der Kollwitzstraße 2/Saarbrücker Straße 17
- ggf. frühere Entwürfe/Versionen der Abwendungsvereinbarung, denen der Käufer nicht zustimmte oder an denen bis zur finalen Vereinbarung Veränderungen vorgenommen wurden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Dezember 2018
  • Frist
    18. Januar 2019
  • 4 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Spekulation abwenden“ gestellt.

Leonard Wolf
Leonard Wolf
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Abwendungsvereinbarung Kollwitzstraße 2/Saarbrücker Straße 17 [#35204]
Datum
15. Dezember 2018 19:19
An
Bezirksamt Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Abwendungsvereinbarung zwischen dem Bezirksamt und dem Käufer des Hauses der Kollwitzstraße 2/Saarbrücker Straße 17 - ggf. frühere Entwürfe/Versionen der Abwendungsvereinbarung, denen der Käufer nicht zustimmte oder an denen bis zur finalen Vereinbarung Veränderungen vorgenommen wurden
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abwendungsvereinbarung Kollwitzstraße 2/Saarbr…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Abwendungsvereinbarung Kollwitzstraße 2/Saarbrücker Straße 17 [#35204]
Datum
6. März 2019 18:57
An
Bezirksamt Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abwendungsvereinbarung Kollwitzstraße 2/Saarbrücker Straße 17“ vom 15.12.2018 (#35204) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 48 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollte bis Ende März keine Beantwortung von Ihnen vorliegen, dann ziehe ich eine Untätigkeitsklage in Betracht. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 35204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte<< Anrede >> ich fordere Sie auf meine Informationsfreiheitsanfrage mit dem Titel "A…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Abwendungsvereinbarung Kollwitzstraße 2/Saarbrücker Straße 17 [#35204]
Datum
18. September 2019 14:55
An
Bezirksamt Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich fordere Sie auf meine Informationsfreiheitsanfrage mit dem Titel "Abwendungsvereinbarung Kollwitzstraße 2/Saarbrücker Straße 17 [#35204]" bis zum 30.09.2019 zu beantworten. Sie haben die Frist mittlerweile um 244 Tage überschritten. Sonst werden ich eine Untätigkeitsklage in die Wege leiten. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 35204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Klage [Klage beim Verwaltungsgericht Berlin]
An Bezirksamt Pankow Details
Von
Leonard Wolf
Via
Briefpost
Betreff
Klage
Datum
4. November 2019
An
Bezirksamt Pankow
Status
[Klage beim Verwaltungsgericht Berlin]
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte<< Anrede >> vergangenen Donnerstag und Freitag fanden wohl zwei unerfolgreiche Zustellve…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Abwendungsvereinbarung Kollwitzstraße 2/Saarbrücker Straße 17 [#35204]
Datum
10. Dezember 2019 13:31
An
Bezirksamt Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vergangenen Donnerstag und Freitag fanden wohl zwei unerfolgreiche Zustellversuche für Brief vom Bezirksamt Pankow an mich statt, da ich nicht im Büro war und die Einschreiben persönlich entgegen nehmen konnte. Darüber wurde ich von einem Kollegen informiert. Die Briefe sollen sich nun wieder auf dem Weg zu Ihnen befinden. Ich gehe davon aus, dass es sich um Mitteilungen in dieser Angelegenheit (Abwendungsvereinbarung Kollwitzstraße 2/Saarbrücker Straße 17 [#35204]) und einem zweiten Fall (Belforter Straße 16 - Prüfung Vorkaufsrecht [#31782]) handelte. In beiden Angelegenheiten wurden ja bereits Untätigkeitsklagen eingereicht. Können Sie dies mir bestätigen und ggf. mitteilen, ob es sich dabei nur um einen eimaligem Zwischenstand oder eine finale Bescheidung handelte? Dann könnten wir auch das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit klären. Leider konnte ich Sie auch nicht telefonisch erreichen, da mir weder zuständige Mitarbeiter*innen bekannt sind, noch vorherige Ansprechpersonen erreichbar waren. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 35204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/35204 Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Pankow
Ihre Anfrage Nr. 35204 und 31782 Sehr geehrter Herr Wolf, leider ist es zum wiederholten Mal nicht möglich gewese…
Von
Bezirksamt Pankow
Betreff
Ihre Anfrage Nr. 35204 und 31782
Datum
2. Januar 2020 12:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, leider ist es zum wiederholten Mal nicht möglich gewesen, Ihnen die Bescheide zuzustellen. Ich bitte um Mitteilung einer zustellfähige Adresse. Freundliche Grüße

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Bezirksamt Pankow
Antrag auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfretheitsgesetz (Bln IFG) [Positiver Bescheid wurde nach er…
Von
Bezirksamt Pankow
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfretheitsgesetz (Bln IFG)
Datum
10. Januar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
[Positiver Bescheid wurde nach erfolgreicher Untätigkeits-Klage im Dezember 2019 erstellt. Am 10.01. erhielt ich den Bescheid durch meine Anwältin.] Sehr geehrter Herr Wolf, auf Ihren Antrag vom 15. Dezember 2018 ergeht folgender Bescheid: Ihrem Antrag vom 15. Dezember 2018 auf Übersendung der geschlossenen Vereinbarung über die Abwendung des gemeindlichen Vorkaufsrechts zum Grundstück Kollwitzstraße 2, Saarbrücker Straße 17 vom 27.11.2018/11.12.2018 sowie sämtlicher vorheriger Entwürfe der Abwendungsvereinbarung, denen die Käuferseite nicht zustimmte oder an denen bis zu finalen Fassung Änderungen vorgenommen wurden, wird stattgegeben. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung: I. Mit Datum vom 15. Dezember 2018 beantragten Sie die Übersendung der Abwendungsvereinbarung sowie sämtlicher vorherigen Entwürfe der Abwendungsvereinbarung, denen die Käuferseite nicht zustimmte oder an denen bis zur finalen Fassung Änderungen vorgenommen wurden. Die gewünschten Dokumente finden Sie in den Anlagen dieses Bescheids. II. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um eine gebührenbefreite Anfrage gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 der Verwaltungsgebihrenordnung (VGebO) vom 24. November 2009. [Rechtsbehelf] Freundliche Grüße