Abwendungsvereinbarung mit Heimstaden

ich bin Mieterin in einem der Häuser, die letzten Freitag (20.11.20) mittels der Unterzeichnung der Abwendungsvereinbarung durch Heimstaden rechtskräftig gekauft wurden. Ich bitte um die Zusendung des Textes der Abwendungsvereinbarung, da diese laut dem Senat eine Transparenzklausel enthält und daher uns Mieter:innen zugänglich gemacht werden sollte.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Spekulation abwenden“ gestellt.

Katharina Fichtl
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
Katharina Fichtl
Betreff
Abwendungsvereinbarung mit Heimstaden [#204463]
Datum
25. November 2020 20:29
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bin Mieterin in einem der Häuser, die letzten Freitag (20.11.20) mittels der Unterzeichnung der Abwendungsvereinbarung durch Heimstaden rechtskräftig gekauft wurden. Ich bitte um die Zusendung des Textes der Abwendungsvereinbarung, da diese laut dem Senat eine Transparenzklausel enthält und daher uns Mieter:innen zugänglich gemacht werden sollte.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Katharina Fichtl Anfragenr: 204463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204463/ Postanschrift Katharina Fichtl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Katharina Fichtl

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