Abwendungsvereinbarung Soziale Erhaltungsverordnung Altona
Bitte senden Sie mir alle geschlossenen Abwendungsvereinbarungen für das o.g. Gebiet zu, welche Sie mit Erwerbern geschlossen haben, damit diese das gemeindliche Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB abzuwenden.
Ich bitte lediglich um die Fälle, in denen das Verwaltungsverfahren bereits abgeschlossen ist. Da die Vereinbarungen lediglich bauliche Beschränkungen bzw. (Unterlassungs-)Verpflichtungen enthalten, werden keine Geschäftsgeheimnisse berührt. Daher ist eine Informationsweitergabe nach dem IFG problemlos möglich.
Anfrage abgelehnt
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Datum20. März 2019
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24. April 2019
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