Abwendungsvereinbarung Weserstraße 13A / Weichselstraße 21

- Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte Weserstraße 13A / << Adresse entfernt >>.

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Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2021
  • Frist
    13. November 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abwendungsvereinbarung Weserstraße 13A / << Adresse entfernt >> [#230969]
Datum
11. Oktober 2021 17:32
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte Weserstraße 13A / << Adresse entfernt >>. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230969/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Ihr Antrag auf Akteneinsicht gem. IFG, Abwendungsvereinbarung Weserstr. 13A/ Weichselstr. 21 Sehr Antragsteller/in…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht gem. IFG, Abwendungsvereinbarung Weserstr. 13A/ Weichselstr. 21
Datum
17. November 2021 16:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in einem Antrag auf Akteneinsicht in eine Abwendungsvereinbarung könnte im Prinzip natürlich entsprochen werden. Im Fall dieses Hauses ist eine Akteneinsicht nicht möglich, weil für dieses Grundstück eine Abwendungsvereinbarung überhaupt nicht existiert. Solche Vereinbarungen können ausschließlich im Zusammenhang mit Prüfungen auf Ausübung des Vorkaufsrechts abgeschlossen werden. Mit freundlichen Grüßen