Abwendungsvereinbarung zu Beckerstraße 3, 12157 Berlin

Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf das Wohnobjekt << Adresse entfernt >>.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. September 2020
  • Frist
    16. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Spekulation abwenden“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abwendungsvereinbarung zu << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >> [#197042]
Datum
13. September 2020 10:37
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf das Wohnobjekt << Adresse entfernt >>.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197042/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre über "fragdenstaat" gestellte Anfrage ist mir zur Bearbeitung weiterg…
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
Abwendungsvereinbarung zu << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >> [#197042]
Datum
14. September 2020 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre über "fragdenstaat" gestellte Anfrage ist mir zur Bearbeitung weitergeleitet worden. Das Vorkaufsrechtsverfahren zur << Adresse entfernt >> wurde im März 2019 beendet. Bis zu diesem Zeitpunkt konnte keine Abwendungsvereinbarung mit dem Käufer geschlossen werden. Auch eine Ausübung des Vorkaufsrechts war nicht möglich. Für weitere Rückfragen können Sie sich gern direkt an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen