Abwendungsvereinbarung zu Beusselstr. 48

- Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte Beusselstr. 48.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. September 2020
  • Frist
    9. Oktober 2020
  • Kosten dieser Information:
    59,84 Euro
  • Ein:e Follower:in

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Spekulation abwenden“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abwendungsvereinbarung zu Beusselstr. 48 [#196696]
Datum
6. September 2020 15:02
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte Beusselstr. 48. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196696/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Mitte von Berlin
Eingangsbestätigung Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG vom 06.09.2020 Berlin, 08.09.2020 Grundstück Berlin-Mitt…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
Eingangsbestätigung Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG vom 06.09.2020
Datum
8. September 2020 13:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Berlin, 08.09.2020 Grundstück Berlin-Mitte, Beusselstr. 48 Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG Bln vom 06.09.2020 Mein Zeichen: 350-2020-2950-Stadt(11) Jur 103 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.09.2020 in die Abwendungsvereinbarung zum o.g. Grundstück. Das Verfahren wird unter dem o.g. Geschäftszeichen geführt. Bitte beachten Sie, dass Akteneinsichten nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nach Tarifstelle 1004 b) Nr. 1-3 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) gebührenpflichtig sind (Rahmengebühr: 5 - 500 Euro). Es handelt sich hierbei um eine einfache Akteneinsicht durch Übersenden einer Abwendungsvereinbarung mit Schwärzung personenbezogener Daten. In den Fällen einer einfachen Akteneinsicht beträgt die Gebühr gem. Tarifstelle 1004 b) Nr. 1 = 5 - 100 Euro. Bitte rechnen Sie hier mit einer Gebühr von 59,84 Euro. Wenn Sie damit einverstanden sind, sende ich Ihnen den Gebührenbescheid auf dem Postweg zu und bitte um Vorauszahlung der Gebühr. Anschließend erhalten Sie die Abwendungsvereinbarung übersandt. Bitte geben Sie mir eine Rückmeldung, ob Sie den Antrag auch nach Kenntnis der Gebührenpflicht aufrechterhalten. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Mitte von Berlin
AW: Eingangsbestätigung Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG vom 06.09.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in leider …
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG vom 06.09.2020
Datum
23. September 2020 11:48
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in leider blieb meine E-Mail vom 08.09.2020 bisher unbeantwortet. Bitte geben Sie mir eine Rückmeldung, ob Sie den Antrag auch nach Kenntnis der Gebührenpflicht aufrechterhalten möchten. Sollte ich von Ihnen bis zum 08.10.2020 keine Antwort erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie kein Interesse mehr an der Einsicht haben. Ich schließe den Vorgang in diesem Fall dann gebührenfrei ab. Sie können natürlich jederzeit einen neuen Antrag stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG vom 06.09.2020 [#196696] Sehr geehrteAntragsteller/i…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG vom 06.09.2020 [#196696]
Datum
23. September 2020 12:44
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und Ihr erneutes Schreiben. Ich wohne selbst nicht in dem Haus, sondern interessiere mich für das Thema und wollte wissen, wie leicht Mietende an rechtlich wichtige Informationen wie Abwendungsvereinbarungen gelangen können. Danke für die Information, dass dies mit einer Gebühr – in diesem Fall 59,84 Euro – verbunden ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196696/
Bezirksamt Mitte von Berlin
AW: Eingangsbestätigung Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG vom 06.09.2020 [#196696] Sehr geehrteAntragsteller/i…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG vom 06.09.2020 [#196696]
Datum
23. September 2020 13:41
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Mieter können unter Vorlage des Mietvertrages bei der Mieterberatung gebührenfrei Kenntnis der Abwendungsvereinbarung erhalten. Sie baten in Ihrer Mail vom 06.09.2020 jedoch um Übersendung der Vereinbarung. Eine Aushändigung (mit Schwärzung sensibler Daten) kann nur über das Stadtentwicklungsamt erfolgen. Hierfür ist dann ein Antragsverfahren nach dem IFG notwendig, welches mit Gebühren verbunden ist. Kann ich Ihr Verfahren demnach abschließen? Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG vom 06.09.2020 [#196696] Sehr geehrteAntragsteller/i…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG vom 06.09.2020 [#196696]
Datum
23. September 2020 13:43
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für diese Auskunft. Sie können meine Anfrage abschließen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196696/