Abwendungsvereinbarung zu Brüsseler Str. 14

- Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte Brüsseler Str. 14.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    29. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
  • Kosten dieser Information:
    59,84 Euro
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Spekulation abwenden“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abwendungsvereinbarung zu Brüsseler Str. 14 [#207424]
Datum
29. Dezember 2020 17:42
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte Brüsseler Str. 14. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207424/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie erhalten zuständigkeitshalber die im Bezirksamt Mitte von Berlin, Bürgeramtsordn…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
WG: Abwendungsvereinbarung zu Brüsseler Str. 14 [#207424]
Datum
30. Dezember 2020 07:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie erhalten zuständigkeitshalber die im Bezirksamt Mitte von Berlin, Bürgeramtsordner, eingegangene Email zur weiteren Bearbeitung und Beantwortung. Die Zuständigkeit liegt aus meiner Sicht in Ihrem Bereich. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Mitte von Berlin
Eingangsbestätigung Antrag auf Akteneinsicht Abwendungsvereinbarung Brüsseler Str. 14 Berlin, 30.12.2020 Grundstü…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
Eingangsbestätigung Antrag auf Akteneinsicht Abwendungsvereinbarung Brüsseler Str. 14
Datum
30. Dezember 2020 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Berlin, 30.12.2020 Grundstück Brüsseler Str. 14 Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG Bln vom 29.12.2020 Mein Zeichen: 350-2020-4766-Stadt(11) Jur 103 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 29.12.2020 in die Abwendungsvereinbarung zum Grundstück Brüsseler Str. 14. Das Verfahren wird unter dem o.g. Geschäftszeichen geführt. Bitte beachten Sie, dass Akteneinsichten nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nach Tarifstelle 1004 b) Nr. 1-3 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) gebührenpflichtig sind (Rahmengebühr: 5 - 500 Euro). Es handelt sich hierbei um eine einfache Akteneinsicht durch Übersenden einer Abwendungsvereinbarung mit Schwärzung personenbezogener bzw. sensibler Daten. In den Fällen einer einfachen Akteneinsicht beträgt die Gebühr gem. Tarifstelle 1004 b) Nr. 1 = 5 - 100 Euro. Bitte rechnen Sie hier mit einer Gebühr von 59,84 Euro. Wenn Sie damit einverstanden sind, sende ich Ihnen den Gebührenbescheid auf dem Postweg zu und bitte um Vorauszahlung der Gebühr. Anschließend erhalten Sie die Abwendungsvereinbarung übersandt. Bitte geben Sie mir eine Rückmeldung, ob Sie den Antrag auch nach Kenntnis der Gebührenpflicht aufrechterhalten möchten. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Mitte von Berlin
AW: Eingangsbestätigung Antrag auf Akteneinsicht Abwendungsvereinbarung Brüsseler Str. 14 Sehr Antragsteller/in l…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Antrag auf Akteneinsicht Abwendungsvereinbarung Brüsseler Str. 14
Datum
24. Februar 2021 10:25
Status
Sehr Antragsteller/in leider blieb meine E-Mail vom 30.12.2020 unbeantwortet. Bitte teilen Sie mir doch bis zum 03.03.2021 mit, ob Sie die Akteneinsicht weiterhin wünschen. Sollte bis zum 03.03.2021 keine Reaktion erfolgen, gehe ich davon aus, dass Sie kein Interesse mehr haben und schließe das Verfahren gebührenfrei ab. Mit freundlichen Grüßen