Abwendungsvereinbarung zu Naunynstr. 86

- Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte Naunynstr. 86.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. August 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Spekulation abwenden“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abwendungsvereinbarung zu Naunynstr. 86 [#196376]
Datum
31. August 2020 18:55
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte Naunynstr. 86. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196376 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196376/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte verzeihen Sie, dass Sie bis jetzt noch keine Rückmeldung erhalten haben. Leide…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
Abwendungsvereinbarung zu Naunynstr. 86 [#196376]
Datum
16. September 2020 16:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte verzeihen Sie, dass Sie bis jetzt noch keine Rückmeldung erhalten haben. Leider gab es wohl ein Problem oder Missverständnis, weshalb die Mail nicht gesendet werden konnte. Ihre Anfrage ist schon bei den zuständigen Kollegen in Bearbeitung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Anfragen die Fristen nicht einhalten können. Wir werden uns so schnell als bald bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Ihr Antrag auf Akteneinsicht Naunynstr. 86 Sehr geehrteAntragsteller/in zu den Anträgen auf Akteneinsicht hatten …
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht Naunynstr. 86
Datum
11. Dezember 2020 15:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu den Anträgen auf Akteneinsicht hatten wir im Oktober informiert, dass hier noch Anhörungsverfahren mit den jeweiligen Betroffenen (also den Eigentümern) durchzuführen sind. Inzwischen sind diese abgeschlossen, die Eigentümer haben keine Einwände gegen die Einsicht geäußert. Die Akteneinsicht kann also nun stattfinden. Allerdings bekamen wir inzwischen auch die Rückmeldung, dass über die Inhalte der Abwendungsvereinbarung mit dem Eigentümer u.a. auch Ihres Hauses mittlerweile längst anderweitig informiert worden wäre. Daraufhin hätten Antragsteller Ihren Antrag bei der "Frag-den-Staat"- Plattform zurückgezogen - wovon wir aber nichts erfahren haben. Daher sicherheitshalber vorab die Rückfrage, ob Sie nach wie vor an der Akteneinsicht interessiert sind. Falls ja, könnte diese wie gesagt umgehend stattfinden. Die Einsicht wäre gebührenpflichtig, die Gebühr dürfte wegen des geringen Umfangs der Abwendungsvereinbarung im unteren Bereich der nach Gebührenordnung möglichen Spanne bleiben. Sollten Sie aber nicht mehr an der Akteneinsicht interessiert sein, so geben Sie mir bitte umgehend Bescheid. Sollten Sie dies von der Höhe der Gebühr abhängig machen wollen, so würde ich deren genaue Höhe noch erforschen. Zu erwarten wäre wohl ein niedrig- zweistelliger Betrag, aber verbindlich kann ich die Höhe in diesem Moment noch nicht mitteilen - könnte diese aber wohl noch ermitteln. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Ihr Antrag auf Akteneinsicht Naunynstr, 86 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die zur Einsicht beantragte Abwendu…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht Naunynstr, 86
Datum
22. Dezember 2020 16:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die zur Einsicht beantragte Abwendungsvereinbarung. Ein Gebührenbescheid erfolgt separat. Mit freundlichen Grüßen