Abwendungsvereinbarung zu Pfarrstr. 98, 100

- Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte Pfarrstr. 98, 100.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2021
  • Frist
    10. Februar 2021
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Spekulation abwenden“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abwendungsvereinbarung zu Pfarrstr. 98, 100 [#208177]
Datum
8. Januar 2021 10:20
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte Pfarrstr. 98, 100.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208177/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksamt Lichtenberg
Sehr geehrteAntragsteller/in in Reaktion auf Ihre elektronische Anfrage/Antrag auf Akteneinsicht/Aktenauskunft i.…
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
Re: Abwendungsvereinbarung zu Pfarrstr. 98, 100 [#208177]
Datum
12. Januar 2021 16:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in Reaktion auf Ihre elektronische Anfrage/Antrag auf Akteneinsicht/Aktenauskunft i.S.v. § 3 Abs. 1. des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vom 08. Jan. 2021, gewährt der FB Stadtplanung des Bezirksamts Lichtenberg von Berlin Ihnen hiermit die gewünschte Möglichkeit auf Akteneinsicht/-auskunft. Unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage und im Sinne Ihrer Anfrage senden wir Ihnen die gewünschten Unterlagen (Abwendungsvereinbarung zum Objekt Pfarrstraße 98-100) elektronisch in datenschutzgerechter Fassung als gescannte PDF-Datei im Anhang dieser E-Mail. Die Auskunft ist dabei kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen