Abwendungsvereinbarung zu Potsdamer Str. 169, 10783 Berlin

- Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte << Adresse entfernt >>.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. September 2020
  • Frist
    13. Oktober 2020
  • 2 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Spekulation abwenden“ gestellt.

Sebastian Kessler
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
Sebastian Kessler
Betreff
Abwendungsvereinbarung zu << Adresse entfernt >> [#196948]
Datum
10. September 2020 18:14
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte << Adresse entfernt >>. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kessler Anfragenr: 196948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196948/ Postanschrift Sebastian Kessler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kessler

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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrter Herr Kessler, Ihr über das Portal "fragdenstaat" gestellter Antrag auf Einsichtnahme in d…
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
WG: Abwendungsvereinbarung zu << Adresse entfernt >> [#196948]
Datum
14. September 2020 13:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kessler, Ihr über das Portal "fragdenstaat" gestellter Antrag auf Einsichtnahme in die Abwendungsvereinbarung zum Grundstück Potsdamer Straße 169 ist bei uns im Stadtentwicklungsamt eingegangen. Nach unserer Prüfung sind Sie Mieter im in Frage stehenden Objekt, sodass ein Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht erforderlich ist. In der Anlage sende ich Ihnen daher die Abwendungsvereinbarung, in der wesentliche personenbezogene Daten unkenntlich gemacht wurden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen