Abwendungsvereinbarung zu Schnellerstr. 105 / Hainstr. 58

- Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte Schnellerstr. 105 / Hainstr. 58.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. August 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Spekulation abwenden“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abwendungsvereinbarung zu Schnellerstr. 105 / Hainstr. 58 [#196369]
Datum
31. August 2020 15:34
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte Schnellerstr. 105 / Hainstr. 58. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196369/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Bezirksamt Treptow-Köpenick eingegangen und wurde an die zuständ…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Abwendungsvereinbarung zu Schnellerstr. 105 / Hainstr. 58 [#196369]
Datum
31. August 2020 15:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Bezirksamt Treptow-Köpenick eingegangen und wurde an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Die Prüfung und Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt über den zuständigen Bereich in der Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 31.08.2020 wurde mir zur Bearbeitung zugeleitet. Die Abwendungsvere…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Abwendungsvereinbarung zu Schnellerstr. 105 / Hainstr. 58 [#196369]
Datum
7. September 2020 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 31.08.2020 wurde mir zur Bearbeitung zugeleitet. Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung in Bezug auf die Wohnobjekte Schnellerstr. 105 / Hainstr. 58 kann Ihnen (mit unkenntlich gemachten personenbezogenen Daten) elektronisch übersandt werden. Für diese Amtshandlung „einfache Akteneinsicht“ wird gemäß § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) i. V. m der Tarifstelle 1004 Buchstabe b) Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses eine Gebühr von 40,00 € erhoben. Eine Gebührenfreiheit gemäß § 7 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) kann nicht in Aussicht gestellt werden, da der sachliche Anwendungsbereich dieses Gesetzes nicht eröffnet ist. Denn es handelt sich bei der von Ihnen begehrten Akteneinsicht nicht um Informationen über Erzeugnisse oder Verbraucherprodukte i. S. v. § 1 VIG. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie unter den vorgenannten Voraussetzungen an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen