Abwendungsvereinbarung zu Seestr. 113, Guineastr. 40

- Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte Seestr. 113, Guineastr. 40.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Oktober 2020
  • Frist
    11. November 2020
  • Kosten dieser Information:
    59,84 Euro
  • Ein:e Follower:in

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Spekulation abwenden“ gestellt.

Julius Tens
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
Julius Tens
Betreff
Abwendungsvereinbarung zu Seestr. 113, Guineastr. 40 [#199919]
Datum
9. Oktober 2020 03:16
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte Seestr. 113, Guineastr. 40. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julius Tens Anfragenr: 199919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199919/ Postanschrift Julius Tens << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julius Tens
Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie erhalten zuständigkeitshalber die im Bezirksamt Mitte von Berlin, Bürgeramtsor…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
WG: Abwendungsvereinbarung zu Seestr. 113, Guineastr. 40 [#199919]
Datum
9. Oktober 2020 09:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie erhalten zuständigkeitshalber die im Bezirksamt Mitte von Berlin, Bürgeramtsordner, eingegangene Email zur weiteren Bearbeitung und Beantwortung. Die Zuständigkeit liegt aus meiner Sicht in Ihrem Bereich. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Mitte von Berlin
Eingangsbestätigung Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG Bln vom 09.10.2020 Berlin, 09.10.2020 Grundstück Berlin-…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
Eingangsbestätigung Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG Bln vom 09.10.2020
Datum
9. Oktober 2020 10:08
Status
Warte auf Antwort
Berlin, 09.10.2020 Grundstück Berlin-Mitte, Seestr. 113, Guineastr. 40 Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG Bln vom 09.10.2020 Mein Zeichen: 350-2020-3424-Stadt(11) Jur 103 Sehr geehrter Herr Tens, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 09.10.2020 in die Abwendungsvereinbarung zum o.g. Grundstück. Das Verfahren wird unter dem o.g. Geschäftszeichen geführt. Bitte beachten Sie, dass Akteneinsichten nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nach Tarifstelle 1004 b) Nr. 1-3 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) gebührenpflichtig sind (Rahmengebühr: 5 - 500 Euro). Es handelt sich hierbei um eine einfache Akteneinsicht durch Übersenden einer Abwendungsvereinbarung mit Schwärzung personenbezogener bzw. sensibler Daten. In den Fällen einer einfachen Akteneinsicht beträgt die Gebühr gem. Tarifstelle 1004 b) Nr. 1 = 5 - 100 Euro. Bitte rechnen Sie hier mit einer Gebühr von 59,84 Euro. Wenn Sie damit einverstanden sind, sende ich Ihnen den Gebührenbescheid auf dem Postweg zu und bitte um Vorauszahlung der Gebühr. Anschließend erhalten Sie die Abwendungsvereinbarung übersandt. Bitte geben Sie mir eine Rückmeldung, ob Sie den Antrag auch nach Kenntnis der Gebührenpflicht aufrechterhalten möchten. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
Julius Tens
AW: Eingangsbestätigung Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG Bln vom 09.10.2020 [#199919] Sehr geehrte<< An…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
Julius Tens
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG Bln vom 09.10.2020 [#199919]
Datum
13. Oktober 2020 05:56
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich danke Ihnen für die schnelle Antwort und bitte Sie, mir den Gebührenbescheid zuzustellen, da ich auch nach der Kenntnisnahme von den entstehenden Kosten an meinem Auskunftsersuchen festhalten möchte. Mit freundlichen Grüßen Julius Tens Anfragenr: 199919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199919/
Bezirksamt Mitte von Berlin
Automatische Antwort: Eingangsbestätigung Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG Bln vom 09.10.2020 [#199919] Sehr …
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
Automatische Antwort: Eingangsbestätigung Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG Bln vom 09.10.2020 [#199919]
Datum
13. Oktober 2020 05:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bis zum 18.10.2020 nicht im Büro erreichbar. Ihre E-Mails werden nicht weitergeleitet, aber regelmäßig gesichtet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an [geschwärzt], E-Mail Adresse: [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>
Bezirksamt Mitte von Berlin
Gebührenbescheid
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Gebührenbescheid
Datum
22. Oktober 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1015,0 KB

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Bezirksamt Mitte von Berlin
AW: Eingangsbestätigung Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG Bln vom 09.10.2020 [#199919] Sehr geehrter Herr Tens…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG Bln vom 09.10.2020 [#199919]
Datum
6. November 2020 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Tens, die Gebühr für die Akteneinsicht - Übersendung Abwendungsvereinbarung - ist bei uns eingegangen. Anbei übersende ich Ihnen die teilweise geschwärzte Abwendungsvereinbarung per Mail. Mit freundlichen Grüßen