Abwendungsvereinbarung zu Straßmannstr. 25

- Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte Straßmannstr. 25.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Spekulation abwenden“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abwendungsvereinbarung zu Straßmannstr. 25 [#207423]
Datum
29. Dezember 2020 17:41
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte Straßmannstr. 25. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207423 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207423/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Ihr Antrag auf Akteneinsicht Sehr Antragsteller/in wie im Januar mitgeteilt, war mit den Betroffenen, d.h. hier de…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht
Datum
24. März 2021 16:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wie im Januar mitgeteilt, war mit den Betroffenen, d.h. hier den Eigentümern eine Anhörung durchzuführen. Daraufhin hatte das Bezirksamt dann zu entscheiden, ob die Akteneinsicht in der geplanten Form durchgeführt werden kann. Die Entscheidung fiel positiv aus - jetzt gibt es aber noch eine notwendige Formalie: diese Entscheidung ist den Betroffenen in Form eines Bescheides mitzuteilen, mit der Möglichkeit, formal Widerspruch einzulegen. Dafür sind bislang keine Anzeichen erkennbar, aber diese einmonatige Widerspruchsfrist ist trotzdem abzuwarten. Ich gehe davon aus, Ihnen dann umgehend die Abwendungsvereinbarung zuschicken zu können. Sollte es aber etwa doch noch zu einem Widerspruchsverfahren kommen, würde ich Ihnen das dann ebenfalls umgehend mitteilen. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Ihr Antrag auf Akteneinsicht Straßmannstr. 25 Sehr Antragsteller/in nach langwierigem Anhörungs- etc.- Verfahren h…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht Straßmannstr. 25
Datum
21. Mai 2021 17:28
Status
Sehr Antragsteller/in nach langwierigem Anhörungs- etc.- Verfahren hier also jetzt die von Ihnen beantragte Abwendungsvereinbarung. Mit freundlichen Grüßen