Abwicklung Bezahlung von Schutzmasken an private Lieferanten für Lieferungen an den Bund

- den Namen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WPG), die für die Abwicklung der Bezahlung der Lieferanten benannt wurde (vgl. Tagesschau vom 21. Mai 2020)
- eine Erläuterung wie die beauftragte WPG ausgewählt wurde

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Mai 2020
  • Frist
    24. Juni 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Namen der Wir…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
Abwicklung Bezahlung von Schutzmasken an private Lieferanten für Lieferungen an den Bund [#187195]
Datum
21. Mai 2020 22:48
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Namen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WPG), die für die Abwicklung der Bezahlung der Lieferanten benannt wurde (vgl. Tagesschau vom 21. Mai 2020) - eine Erläuterung wie die beauftragte WPG ausgewählt wurde
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187195 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Mai 2020 22:48
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesministerium für Gesundheit
Z15-53-01/007 #155 Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Ma…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abwicklung Bezahlung von Schutzmasken an private Lieferanten für Lieferungen an den Bund [#187195]
Datum
25. Mai 2020 11:39
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Z15-53-01/007 #155 Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Z15- 53-01/007 lfd.Nr. 155 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre u.a. Fragen beantworte ich wie folgt: Dabei gehe …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abwicklung Bezahlung von Schutzmasken an private Lieferanten für Lieferungen an den Bund [#187195]
Datum
17. Juni 2020 14:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Z15- 53-01/007 lfd.Nr. 155 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre u.a. Fragen beantworte ich wie folgt: Dabei gehe ich davon aus, dass Sie sich auf den Beitrag "Mangel in Kliniken trotz voller Lager" der Tagesschau vom 21.05.2020 (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/masken-lieferung-101.html) beziehen, in dem Bezug auf das Open-House-Verfahren genommen wird. Bei dem hier erwähnten beauftragten Unternehmen handelt es sich um Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der Auftrag an Ernst & Young wurde aufgrund der äußersten Dringlichkeit in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wobei die Auswahl von Ernst & Young aufgrund der intensiven Vorbefassung und nachgewiesenen Eignung erfolgte. Mit freundlichen Grüßen