Abwicklung von Truppenschäden nach Art.VIII Abs.5 des NATO-Truppenstatuts

Ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Streitfall passivlegitimiert?
Die Schadenersatzanprüche wurden außergerichtlich gegenüber der Bundesanstalt für Immobilenaufgaben Rudolfphstr.28-30 90489 Nürnberg geltendgemacht oder kann die Schadens-regulierungstelle Nürnberg unmittelbar verklagt werden?

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  • Datum
    18. September 2018
  • Frist
    20. Oktober 2018
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Horst Fembacher
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist die Bundesan…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Horst Fembacher
Betreff
Abwicklung von Truppenschäden nach Art.VIII Abs.5 des NATO-Truppenstatuts [#33550]
Datum
18. September 2018 11:23
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Streitfall passivlegitimiert? Die Schadenersatzanprüche wurden außergerichtlich gegenüber der Bundesanstalt für Immobilenaufgaben Rudolfphstr.28-30 90489 Nürnberg geltendgemacht oder kann die Schadens-regulierungstelle Nürnberg unmittelbar verklagt werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Horst Fembacher <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Horst Fembacher << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Horst Fembacher

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