Abwicklung von Truppenschäden nach Art.VIII Abs.5 des NATO-Truppenstatuts
Anfrage an:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Streitfall passivlegitimiert?
Die Schadenersatzanprüche wurden außergerichtlich gegenüber der Bundesanstalt für Immobilenaufgaben Rudolfphstr.28-30 90489 Nürnberg geltendgemacht oder kann die Schadens-regulierungstelle Nürnberg unmittelbar verklagt werden?
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum18. September 2018
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20. Oktober 2018
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