Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan

Hinterlässt die Bundeswehr Waffen, Munition oder andere Kampfmittel nach ihrem Abzug aus Afghanistan?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hinterlässt die Bundeswehr…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan [#226906]
Datum
17. August 2021 12:31
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hinterlässt die Bundeswehr Waffen, Munition oder andere Kampfmittel nach ihrem Abzug aus Afghanistan?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226906/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1657 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 17. August 2021 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan [#226906]
Datum
20. August 2021 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1657 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 17. August 2021 Sehr Antragsteller/in mit Bezugschreiben vom 17. August 2021 baten Sie um Beantwortung einer Frage (s.u.) auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Ihre Anfrage ist jedoch nicht vom Anwendungsbereich des IFG erfasst. Mit Ihrem Antrag begehren Sie keinen Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG. Amtliche Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG sind amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, die Bestandteil eines Verwaltungsvorgangs sind. Mit Ihrem Antrag bitten Sie um Beantwortung konkreter Fragen und Hintergrundinformationen. Derartige Anfragen fallen nicht unter das IFG, welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen regelt. Um gegebenenfalls dennoch in Ihrem Sinne tätig werden zu können, habe ich Ihren Antrag der für den Bürgerdialog im Hause zuständigen Stelle mit der Bitte um Prüfung und Bearbeitung als Bürgeranfrage zugeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Ihre Anfrage zu Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist an mich weitergeleitet worden und ich darf sie wie folgt …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihre Anfrage zu
Datum
24. August 2021 10:01
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist an mich weitergeleitet worden und ich darf sie wie folgt beantworten: Die Bundeswehr hat bei ihrer Rückverlegung aus Afghanistan keine Waffen oder sonstiges sicherheitsrelevantes Material zurückgelassen. Mit freundlichem Gruß