Actibump - versuchsweise Einrichtung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an gefährlichen Straßenstellen
Auf meinen Antrag hat der Ortsbeirat von Bad Homburg-Gonzenheim entschieden, dass der Magistrat an 3 besonders sensiblen Straßenstellen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das System "Actibump" der schwedischen Firma Edeva versuchsweise einrichtet.
Der Magistrat hat nun geantwortet und meint, das System bedürfe zuerst der Zulassung durch Ihre Behörde.
1) Stimmt diese Auffassung, insbesondere für die zunächst nur testweise Einrichtung von Actibump ?
2) Wer muss den Antrag auf Zulassung stellen ? Der Hersteller oder die Gemeinde, die Actibump einsetzen will ?
Vielen Dank im Voraus !
Anfrage erfolgreich
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Datum5. November 2019
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7. Dezember 2019
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