Ada GesundheitsAPP - Zulässigkeit einer NICHT deutschsprachigen Datenschutzerklärung - datenschutzrechtliches Prüfungsergebnis

Insbesondere bei GesundheitsApps, für die allgemein das höchste Datenschutzniveau gilt, hat die technische Datensicherheit als auch der Datenschutz der personenbezogenen Daten usw. die höchste Priorität.

Dieser Datenschutz muss auch in der entsprechenden Datenschutzerklärung entsprechend belegt und nachvollziehbar und überprüfbar sein.

Da die Ada GesundheitsAPP in Deutschland genutzt wird, ist es erforderlich, dass diese in deutscher Sprache vorliegt.
Dies ist laut Medienberichten NICHT der Fall.

1) Senden Sie mir bitte Ihren Prüfbericht zu, der diese Thematik auf Gesetzeskonformität überprüft hat (Datenschutzrechte u.a.).

2) Sollte die Überprüfung der Datenschutzerklärung noch nicht erfolgt sein,
so bitte ich Sie, diese Anfrage an Ihre Kollegen aus dem Bereich Datenschutz
als BESCHWERDE weiterzuleiten und mir nach Aktenzeichenvergabe dieses mitzuteilen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. September 2019
  • Frist
    25. Oktober 2019
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ada GesundheitsAPP << Adresse entfernt >> Zulässigkeit einer NICHT deutschsprachigen Datenschutzerklärung << Adresse entfernt >> datenschutzrechtliches Prüfungsergebnis [#167133]
Datum
23. September 2019 15:03
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Insbesondere bei GesundheitsApps, für die allgemein das höchste Datenschutzniveau gilt, hat die technische Datensicherheit als auch der Datenschutz der personenbezogenen Daten usw. die höchste Priorität. Dieser Datenschutz muss auch in der entsprechenden Datenschutzerklärung entsprechend belegt und nachvollziehbar und überprüfbar sein. Da die Ada GesundheitsAPP in Deutschland genutzt wird, ist es erforderlich, dass diese in deutscher Sprache vorliegt. Dies ist laut Medienberichten NICHT der Fall. 1) Senden Sie mir bitte Ihren Prüfbericht zu, der diese Thematik auf Gesetzeskonformität überprüft hat (Datenschutzrechte u.a.). 2) Sollte die Überprüfung der Datenschutzerklärung noch nicht erfolgt sein, so bitte ich Sie, diese Anfrage an Ihre Kollegen aus dem Bereich Datenschutz als BESCHWERDE weiterzuleiten und mir nach Aktenzeichenvergabe dieses mitzuteilen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E<< Adresse entfernt >>Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Präzisierung meiner Anfrage vom 23.09.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Datenschutzrichtlinie, nicht Date…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ada GesundheitsAPP << Adresse entfernt >> Zulässigkeit einer NICHT deutschsprachigen Datenschutzerklärung << Adresse entfernt >> datenschutzrechtliches Prüfungsergebnis [#167133]
Datum
25. September 2019 10:52
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Präzisierung meiner Anfrage vom 23.09.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Datenschutzrichtlinie, nicht Datenschutzerklärung, heißt es auf der Homepage der Fa. Ada Health GmbH Zitat: Datenschutzrichtlinie der Ada Health GmbH Stand: 8. April 2019 BITTE LESEN SIE DIESE RICHTLINIE SORGFÄLTIG, BEVOR SIE DIE LEISTUNGEN DER ADA HEALTH GmbH IN ANSPRUCH NEHMEN Um unsere Leistungen zu nutzen, müssen Sie 16 Jahre oder älter sein. Der offizielle Wortlaut dieses Abkommens ist die englische Sprache, und jede Interpretation oder Auslegung dieses Vertrags muss darauf basieren. Wenn diese Vereinbarung oder damit verbundene Dokumente oder Mitteilungen in eine andere Sprache übersetzt werden, ist die englische Version im Falle einer Diskrepanz zwischen beiden maßgebend. ... Bedeutet dies laiensprachlich übersetzt, dass es (eigentlich) keine Rolle spielt, was hier in deutscher Sprache steht, denn maßgeblich ist die englische Version? Defacto gilt also (eigentlich) eine englischsprachige Datenschutzerklärung. 1) Senden Sie mir bitte Unterlagen, aus denen hervorgeht, ob solch eine Vorgehensweise in Deutschland als rechtskonform angesehen werden kann. 2) Liegen solche Unterlagen nicht vor, so bitte ich Sie, diese Anfrage als Beschwerde im öffentlichen Interesse an den Bereich Datenschutz weiterzuleiten und mir das vergegebene Aktenzeichen mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167133 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. September 2019 12:58
Status
Warte auf Antwort

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