Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Insbesondere bei GesundheitsApps, für die allgemein das höchste Datenschutzniveau gilt, hat die technische Datensicherheit als auch der Datenschutz der personenbezogenen Daten usw. die höchste Priorität.
Dieser Datenschutz muss auch in der entsprechenden Datenschutzerklärung entsprechend belegt und nachvollziehbar und überprüfbar sein.
Da die Ada GesundheitsAPP in Deutschland genutzt wird, ist es erforderlich, dass diese in deutscher Sprache vorliegt.
Dies ist laut Medienberichten NICHT der Fall.
1) Senden Sie mir bitte Ihren Prüfbericht zu, der diese Thematik auf Gesetzeskonformität überprüft hat (Datenschutzrechte u.a.).
2) Sollte die Überprüfung der Datenschutzerklärung noch nicht erfolgt sein,
so bitte ich Sie, diese Anfrage an Ihre Kollegen aus dem Bereich Datenschutz
als BESCHWERDE weiterzuleiten und mir nach Aktenzeichenvergabe dieses mitzuteilen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (
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Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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