AdBlocker, Werbeblocker

Anfrage an: Bundesrat

alle Unterlagen für den Zeitraum ab November 2013, die einen Bezug zum Thema AdBlocker, Werbeblocker haben. Insbesondere bin ich an Unterlagen interessiert, die nachvollziehbar machen, in welchen Organen des Bundesrates (bspw. Präsidium, Ständiger Beirat, Ausschüsse, ...) Unterlagen mit einem Bezug zum Thema "AdBlocker, Werbeblocker" verwendet wurden. S. dazu

Streit um Werbeblocker von Eyeo. Auch Springer kassiert eine Schlappe, 29.09.2015 - http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/streit-um-werbeblocker-von-eyeo-auch-springer-kassiert-eine-schlappe/12386458.html

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Oktober 2015
  • Frist
    14. November 2015
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen …
An Bundesrat Details
Von
Gustav Wall
Betreff
AdBlocker, Werbeblocker [#11595]
Datum
13. Oktober 2015 07:02
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen für den Zeitraum ab November 2013, die einen Bezug zum Thema AdBlocker, Werbeblocker haben. Insbesondere bin ich an Unterlagen interessiert, die nachvollziehbar machen, in welchen Organen des Bundesrates (bspw. Präsidium, Ständiger Beirat, Ausschüsse, ...) Unterlagen mit einem Bezug zum Thema "AdBlocker, Werbeblocker" verwendet wurden. S. dazu Streit um Werbeblocker von Eyeo. Auch Springer kassiert eine Schlappe, 29.09.2015 - http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/streit-um-werbeblocker-von-eyeo-auch-springer-kassiert-eine-schlappe/12386458.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall
Bundesrat
Sehr geehrter Herr Wall, wir bitten noch um ein wenig Geduld; wir sind bemüht, Ihnen zeitnah zu antworten und wer…
Von
Bundesrat
Betreff
WG: AdBlocker, Werbeblocker [#11595]
Datum
13. November 2015 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wall, wir bitten noch um ein wenig Geduld; wir sind bemüht, Ihnen zeitnah zu antworten und werden dann wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesrat
AdBlocker, Werbeblocker, Ihre IFG-Anfrage vom 13. Oktober 2015 Sehr geehrter Herr Wall, auf die Anfrage vom 13. O…
Von
Bundesrat
Betreff
AdBlocker, Werbeblocker, Ihre IFG-Anfrage vom 13. Oktober 2015
Datum
16. November 2015 12:23
Status
Sehr geehrter Herr Wall, auf die Anfrage vom 13. Oktober 2015 komme ich zurück. Sie wünschen Unterlagen zu den Themen Adblocker und Werbeblocker. Ihr Anliegen dürfte i.S. des Behördenbegriffs des § 1 Abs. 1 IFG -nicht-parlamentarische bzw. nicht-gesetzgebende Tätigkeit- weiter einzugrenzen sein (hierzu z. B. auch Berger/Partsch,Roth et al., Informationsfreiheitsgesetz, 2013, zu § 1 IFG, Rz. 26 ff., insbes. 26 und 28 a. E.). Das bedeutet, dass die Verfahren im Rahmen der Gesetzgebung nicht der Auskunftspflicht nach dem IFG unterliegen. In anderen Akten können zu den von Ihnen umrissenen Themen keine Unterlagen gefunden werden. Mit freundlichen Grüßen