Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Az.: 22-244 II#0837
Sehr
Antragsteller/in
hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 19. Februar 2021. Dieses wird unter dem o. g. Aktenzeichen als allgemeine Anfrage geführt.
Im Zuge der Bearbeitung Ihres Schreibens bei dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) werden personenbezogene Daten von Ihnen bei mir verarbeitet. Die Einzelheiten dazu können Sie der Datenschutzerklärung des BfDI entnehmen.
Als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit obliegt mir, neben der datenschutzrechtlichen Kontrolle der Bundesverwaltung, auch die Aufsicht über Post- und Telekommunikationsdienstleister.
In Ihrem Schreiben fragen Sie nach der Rechtmäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge im Zusammenhang mit der Dienstleistung "Briefankündigung" der Deutsche Post AG (DPAG). Insbesondere kritisieren Sie den Umstand, dass die DPAG Briefumschläge abfotografiert und schildern Ihre Annahme, dass Adressdaten der Absender "ins Netz" gelangen.
Dazu teile ich Ihnen folgendes mit:
Ich habe die Briefankündigung im Rahmen meiner Zuständigkeit untersucht; dabei habe ich auch die von Ihnen hinterfragten Verarbeitungsvorgänge geprüft. Im Ergebnis habe ich keine datenschutzrechtlichen Defizite festgestellt.
Schon seit Jahren werden die meisten Sendungen bei der DPAG automatisch verarbeitet: Sortiermaschinen fertigen kurzzeitig Abbildungen der Vorderseiten von Sendungen an, ermitteln durch Texterkennung den jeweiligen Empfänger und markieren die Briefe mit einem maschinenlesbaren Strichcode für den weiteren Transport. Die Verarbeitung der dabei genutzten Sendungsabbilder ist durch § 41a Abs. 3 Postgesetz und Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legitimiert. Die DPAG nutzt die an dieser Stelle zur Verfügung stehenden Daten, um zu prüfen, ob ein Empfänger eine Briefankündigung wünscht. Diese Prüfung darf auf Basis von Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO erfolgen. Nur wenn eine Briefankündigung gewünscht ist, wird dem Empfänger eine E-Mail mit dem Bild der Brief-Vorderseite an sein E-Mail-Postfach bei
web.de oder
gmx.de geschickt. In allen anderen Fällen wird das angefertigte Sendungsbild sofort wieder gelöscht.
Die Zustellung der Briefankündigungs-E-Mails erfolgt nach Angaben der DPAG über eine verschlüsselte Verbindung zwischen DPAG und dem E-Mail-Provider.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Angaben geholfen habe.
Mit freundlichen Grüßen